Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Neueintragungen

Die im Laufe des Jahres neu eingetragenen Unternehmen und/oder Betriebseinheiten sind zur Zahlung der nachstehend angeführten Jahresgebühr verpflichtet:

Für den Betriebssitz geschuldeter Betrag

  • Im VWV (REA) eingetragene Subjekte 18,00 
  • Einzelfirmen der Sondersektion 52,80*
  • Einzelfirmen der ordentlichen Sektion 120,00
  • Einfache landwirtschaftliche Gesellschaften 60,00
  • Einfache, nicht landwirtschaftliche Gesellschaften 120,00
  • Konsortien 120,00
  • Genossenschaften 120,00
  • Personengesellschaften 120,00
  • Kapitalgesellschaften 120,00

Für Betriebseinheiten geschuldeter Betrag

  • Einzelfirmen der Sondersektion 10,56 Euro*
  • Einzelfirmen der ordentlichen Sektion 24,00 Euro
  • Einfache landwirtschaftliche Gesellschaften 12,00 Euro
  • Einfache, nicht landwirtschaftliche Gesellschaften 24,00 Euro
  • Konsortien 24,00 Euro
  • Genossenschaften 24,00 Euro
  • Personengesellschaften 24,00 Euro
  • Kapitalgesellschaften 24,00 Euro

* Der gesamte geschuldete Betrag (bestehend aus der Summe für den Sitz und eventuelle Betriebseinheiten) wird auf ganze Euro gerundet.

Wir weisen darauf hin, dass das Gesetzesdekret Nr. 90 vom 24. Juni 2014 auch für das Jahr 2024 im Vergleich zu 2014 eine Reduzierung der Gebühr von 50 % vorgesehen hatte. Mit Ministerialdekret sind die Beträge zur Finanzierung strategischer Projekte für die Wirtschaft um 20 % erhöht worden. Die oben angeführten Beträge beinhalten bereits die genannte Erhöhung.

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