Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Kontrollplan und Tarifübersicht

Alle Weine mit einer kontrollierten Ursprungsbezeichnung müssen einer Qualitätskontrolle unterzogen werden.

Dazu werden von jeder einheitlichen Weinpartie Proben gezogen. Diese werden auf Antrag der Kellerei von einem Mitarbeiter der Kontrollstelle im Keller vor Ort gezogen.

Mit einer chemischen Untersuchung werden die wichtigsten Parameter wie Zucker, Alkohol und Säure festgestellt. Bei einer Verkostung werden Geruch und Geschmack beurteilt.

Nur wenn beide Prüfungen positiv verlaufen, wird der Wein zertifiziert und darf die Ursprungsbezeichnung tragen.

Kontrollplan für DOC und IGT-Weine

  • MD Nr. 7552 vom 2. August 2018  (nur in italienischer Sprache verfügbar) 
  • MD vom 3. März 2022 (Änderungen zum Kontrollplan - nur in italienischer Sprache verfügbar)
    Modifiche degli allegati al decreto ministeriale 2 agosto 2018, n. 7552 recante "Sistema dei controlli e vigilanza sui vini a DO e IG, ai sensi dell'articolo 64, della legge 12 dicembre 2016, n. 238 recante la disciplina organica della coltivazione della vite e della produzione e del commercio del vino" (PDF 4,11 MB)

Tarifübersicht

Abläufe

Rekurse

Liste der ermächtigen Labors, die von der Kontrollstelle für Weine eingesetzt werden

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