Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

g.g.A. und g.U.

Bezeichnungen wie „Grana Padano“, „Aceto balsamico di Modena“ gelten als geistiges Eigentum der lokalen Erzeuger und können nur unter bestimmten Voraussetzungen in der Werbung oder auch nur in der Zutatenliste verwendet werden.*

Nach Auffassung der EU-Kommission kann ein als g.U. oder g.g.A. eingetragener Name berechtigterweise in der Zutatenliste eines Lebensmittels aufgeführt werden.

Für jegliche Verwendung außerhalb der Zutatenliste ist die Zustimmung der Erzeugerorganisation einzuholen.**

* Weitere Informationen zu GGA- und GU-Produkten finden Sie unter:

** Weiterführende Auskünfte über die Verwendung von GGA- und GU-Produkten als Zutat finden Sie unter:

  • Mitteilung der Kommission - Leitlinien für die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Zutaten mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) enthalten
  • DECRETO LEGISLATIVO 19 novembre 2004, n. 297; Disposizioni sanzionatorie in applicazione del regolamento (CEE) n. 2081/92, relativo alla protezione delle indicazioni geografiche e delle denominazioni di origine dei prodotti agricoli e alimentari.
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