Nationales Verzeichnis der Umweltfachbetriebe
Das Nationale Verzeichnis der Umweltfachbetriebe ist eingerichtet beim Ministerium für Umwelt-, Boden- und Meeresschutz und setzt sich aus einem Nationalen Komitee und den Regionalsektionen sowie den beiden Landessektionen der autonomen Provinzen Trient und Bozen zusammen.
Gesetzliche Grundlagen
Das Verzeichnis wurde mit Art. 212 der G.V. Nr. 152 vom 3. April 2006 eingerichtet und ist vom MD Nr. 120 vom 3. Juni 2014 sowie den Beschlüssen und Rundschreiben des Nationalen Komitees geregelt:
Eintragungskategorien und -klassen
Die Tätigkeiten der Abfallbewirtschaftung, für welche die Pflicht zur Eintragung in das Verzeichnis besteht werden in Kategorien von 1 bis 10 und in Größenklassen entsprechend der ausgeübten Tätigkeit unterteilt.
Für jede einzelne Eintragungskategorie und -klasse sind spezifische Voraussetzungen vorgesehen (persönliche, technische und finanzielle Voraussetzungen):
Der Technische Verantwortliche
Die Figur des technischen Verantwortlichen ist für bestimmte Eintragungskategorien zwingend vorgesehen und muss über spezifische Voraussetzungen verfügen:
Telematische Übermittlung
Unternehmen und Körperschaften müssen für die Eintragung in das Verzeichnis einen entsprechenden Antrag um Eintragung auf telematischem Wege einreichen:
Anträge um Änderung, Erneuerung und Löschung der Eintragung müssen ebenfalls telematisch eingereicht werden.
Unterlagen
Den telematischen Anträgen sind eine Reihe von Unterlagen beizulegen:
- Checklisten: vollständige Liste der Unterlagen, die bei Eintragung, Änderung und Erneuerung der Eintragung einzureichen sind.
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