Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Änderung: Eingliederung von Fahrzeugen - Kategorien 1, 4, 5

Checkliste für die telematische Übermittlung: notwendige Unterlagen für die  Eingliederung von zusätzlichen Fahrzeugen

  • Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde für die Änderung des Fuhrparks (vom Firmeninhaber/gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterschrieben): diese muss nach Eingabe der neuen Fahrzeuge im System "Agest Telematico" generiert werden, indem auf "Ersatzerklärung für Fahrzeuge" geklickt wird. Anschließend muss diese unter den Anlagen zum Antrag hochgeladen werden
    Leitfaden "Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde für die Änderung des Fuhrparks" (PDF 507 KB);
  • Ablichtung der Fahrzeugscheine (Vorder- und Rückseite), oder, falls diese noch nicht vorhanden sind, der provisorischen Fahrzeugscheine zusammen mit einer Ablichtung der Einkaufsrechnung oder der Eigentumsbescheinigung;
  • sollten die Fahrzeuge nicht im Eigentum des Unternehmens, oder im Fruchtgenuss oder Leasing (diese Formen der Verfügbarkeit sind auf den Fahrzeugscheinen angeführt) sein, Kopien der Verträge für den Kauf mit Eigentumsvorbehalt oder Mietvertrag ohne Fahrer oder Leihvertrag ohne Fahrer. Für die Rechtstitel „Fruchtgenuss“ und „Leasing“ müssen die Kopien der betreffenden Verträge nur dann eingereicht werden, wenn das Unternehmen noch nicht über die definitiven Fahrzeugscheine verfügt. Das Rundschreiben des Nationalen Komitees des Nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe Prot. Nr. 995 vom 9. September 2013 informiert sehr detailliert über die möglichen Formen der Verfügbarkeit der Fahrzeuge in Bezug auf die Eintragung im Verzeichnis;
  • Ablichtung der Werkverkehrslizenzen für die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke, sofern vorgesehen;
  • im Falle von Fahrzeugen, die für den Werkverkehr bestimmt sind, Unterlagen die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens/der Körperschaft nachweisen (MwSt-Erklärungen und Bilanzen der letzten zwei Geschäftsjahre) oder die Bestätigung eines Kontokorrentkredites (PDF 61 KB) für folgende Beträge:
    • für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen: 9.000,00 € für das erste Fahrzeug und 5.000,00 € für jedes weitere Fahrzeug und
    • für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen: 9.000,00 € für das erste Fahrzeug und 900,00 € für jedes weitere Fahrzeug;
  • Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde bezüglich der für jedes neue Fahrzeug notwendigen Mindestanzahl von Arbeitern (.dotx 33,94 KB), vom Firmeninhaber/gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterschrieben (nur für die Eingliederung von Fahrzeugen in die Kategorie 1 erforderlich, bezogen auf die Mindestausstattung an Fahrzeugen);
  • das Zusammenfassende Blatt (dieses wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
  • die Bescheinigung über die technische Eignung der Fahrzeuge/Wechselbehälter (diese wird beim Abschluss des Antrages vom System automatisch generiert und muss vom technischen Verantwortlichen mit den fehlenden Daten vervollständigt werden) - Videoanleitung;
  • das vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Antragsformular, versehen mit der Kopie des Personalausweises desselben (das Antragsformular wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
  • die Sekretariats- und Stempelgebühren werden vom System vorgegeben und sind bei Abschluss des telematischen Antrags einzuzahlen;
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Umweltschutz

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