Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Dienst „Ausdruck im Betrieb“

Voraussetzungen

Diesem Dienst können nur Unternehmen beitreten, die nachfolgende Voraussetzungen erfüllen und sofern der Antrag auf Beitritt zum Dienst von der Handelskammer angenommen wurde:

a) kein Vorliegen von schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Zoll- und Steuerbestimmungen, einschließlich Verurteilungen für schwerwiegende Vergehen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Antragstellers, so wie von Artikel 39 (a) der Verordnung (EU) 952/2013 vorgesehen;

b) es dürfen keine Anträge um Ermächtigung abgelehnt oder bestehende Ermächtigungen als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter und/oder Ermächtigter Ausführer wegen Verstößen gegen die Zollbestimmungen in den letzten drei Jahren suspendiert/widerrufen worden sein.

Beitritt zum Dienst

Übermittlung der nachstehenden Dokumente an die Handelskammer mittels zertifizierter elektronischer Post (ZEP), digital ausgefüllt und vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens digital signiert:

Erhalt seitens des Unternehmens der Einwilligung der Handelskammer den Dienst zu beginnen.

Dem Unternehmen werden zeitgleich eine bestimmte Anzahl an Blanko-Formularen in den Versionen „Original“ und „Durchschrift“ zugewiesen, welche von der im Antrag bevollmächtigten Person bei der Handelskammer Bozen oder in einer der Außenstellen der Handelskammer abgeholt werden müssen.

Bei Bedarf kann mittels obigem Antrag jederzeit erneut um neue Formulare angesucht werden.

Wie wird ein elektronisches Ursprungszeugnis (UZe) beantragt?

Die telematische Anfrage erfolgt über SpeedyCO indem die Option „Richiedi la stampa in azienda del Certificato“ ausgewählt wird.

Die Dokumente im Betrieb drucken

Im Portal SpeedyCO stehen digital signierte Dateien (UZe) zur Verfügung, um auf den von der Handelskammer zur Verfügung gestellten Ursprungseinzelblättern (Blanko-Formulare) ausgedruckt zu werden.

Die mit Sichtvermerk versehenen Außenhandelsdokumente hingegen werden auf DIN A4 beidseitig in Farbe ausgedruckt.

Fehldruck oder Beschädigung der Blanko-Formulare

Sollten Blanko-Formulare nicht genutzt, beschädigt oder aufgrund von Druckfehlern unbrauchbar geworden sein, so sind diese zeitnah an die Handelskammer zurückzugeben.

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Kontakt

Dokumente für den Außenhandel

0471 945 653 - 624
Öffnungszeiten

MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15