Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Besondere Bestimmungen für China

Chinesischer Zoll: Verweis auf die 'packing list' im Feld 6

Laut den uns vorliegenden Informationen, akzeptiert der chinesische Zoll das Ausfüllen des Feldes 6 mit den Worten Gemäß beigefügter Packliste xxx.pdf mit Beschreibung xxx nur dann, wenn jene Packliste mit dem Sichtvermerk über die Zeichnungsbefugnis der Handelskammer bestätigt wurde.

Alternativ kann Feld 6 mit den Funktionen Beschreibung in Textform oder Waren einzeln eingeben ausgefüllt werden.

Neue Formalitäten für die Einfuhr von Lebensmitteln

Die Allgemeine Zollverwaltung der Volksrepublik China (General Administration of Customs of the People's Republic of China, GACC) hat die für die Einfuhr von Lebensmitteln nach China geltenden Vorschriften überarbeitet.

Ab dem 1. Januar 2022 gelten für die Ausfuhr von Lebensmitteln nach China neue Anforderungen, insbesondere wird mit dem Inkrafttreten der Erlasse 248 und 249 die Verpflichtung eingeführt, ausländische Export- und Produktionsunternehmen von Lebensmitteln, die nach China eingeführt werden sollen, bei der Allgemeinen Zollverwaltung Chinas zu registrieren.

Weitere Informationen finden Sie hier

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