Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Urteile der Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde

Unrechtmäßige vergleichende Werbung

Mit Beschluss Nr. 17643 vom 22.11.2007 hat die Behörde folgende vergleichende Werbebotschaft als unrechtmäßig befunden: ein Unternehmen berichtete über das unwahre Ereignis des Untergangs eines bestimmten Mitbewerbers, um die vorteilhaften Eigenschaften der eigenen Ware hervorzuheben.

Irreführende Werbung

Die Behörde hat mir Beschluss vom 09.04.2014 Nr. 24876 folgende Werbung für irrführend befunden: die Werbung bot „Flugzeug-Dienste“ an, wie Luftwerbung, Luftbildfotografie, Umweltüberwachung,… ohne aber in Besitz einer dafür notwendigen Genehmigung zu sein, die vom ENAC ausgestellt wird.

Die Werbebotschaft galt als irrführend, weil sie unwahre Angaben enthielt und weil dadurch das Verhalten des Verbrauchers getäuscht wurde.

Die Behörde hat mit Beschluss Nr. 24892 vom 30.04.2013 die Werbung als irrführend befunden, die eindeutig darauf hinwies, dass das Unternehmen den Wert von gebrauchten Mänteln bar auszahlte. Es wurde aber nicht darauf hingewiesen, dass ein Teil des Wertes des Kleidungsstückes in Kaufgutscheine ausgegeben wurde, die für eventuelle Einkäufe beim selben Unternehmen gültig waren.

Mit dem Urteil der Behörde vom 27.03.2014 Nr. 24854 wurde die Handlung des Gewerbetreibenden als irreführend befunden, welche unwahre Informationen über die Eigenschaften und den Preis von Sesseln verbreitete.

Der Teleshoppingspot beschrieb nämlich die Eigenschaften und Funktionen von bestimmten Modellen und zeigte gleichzeitig den Preis des Basismodelles, der viel günstiger war als der der beschriebenen Modelle.

Die Preisangabe war deshalb irrführend, weil sie zu verstehen gab, dass das Sesselmodell, das zu dem angezeigten Preis verkauft wurde, alle Eigenschaften und Funktionen besaß, die im Spot beschrieben wurden.

Waren diese Informationen hilfreich?
Durchschnitt: 5 (1 vote)