Handelskammer Bozen
Pflichtmediation

Neue Pflichtmediation

Zusätzliche Bereiche
Datum:  Dezember 2023

Bei der Mediationsstelle der Handelskammer Bozen werden sowohl freiwillige als auch vom Gesetz vorgesehene Pflichtmediationen durchgeführt. Seit dem 1. Juli 2023 erweitert das Cartabia-Gesetz zur Reform der Justiz die Pflichtmediation auf zusätzliche Bereiche der Wirtschaft.

Bei der Mediation moderiert eine neutrale Mediatorin oder ein neutraler Mediator den Konflikt, trifft jedoch keine Entscheidungen, sondern begleitet die Verhandlungen zwischen den Medianden und zeigt dabei neue Sichtweisen auf ein Problem auf. Es geht darum, dass die Konfliktparteien ihre Probleme selbst lösen, ohne Schiedsspruch oder Urteil. Das gelingt bei guter Zusammenarbeit der Parteien in kurzer Zeit.

Eine Pflichtmediation war bisher vom Gesetz in erster Linie für dingliche Rechte, Leihverträge, Teilung, Betriebsverpachtung, Erbfolge, Familienabkommen sowie Miet- und Pachtverträge vorgesehen. Seit dem 1. Juli 2023 dehnt das Cartabia-Gesetz die Pflichtmediation nun auf weitere Bereiche der Wirtschaft aus.

So müssen Konflikte, welche Konsortien, Personengesellschaften und Stille Gesellschaften betreffen bei einer anerkannten Mediationsstelle verhandelt werden, anstatt ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Dasselbe gilt für das Bezugs-, Zuliefer- und Vertragswesen. Die Parteien, die Werkverträge sowie Franchising- und Netzwerkverträge abgeschlossen haben, müssen einen Mediationsversuch unternehmen, um ihre Konflikte beizulegen.

Die neuen Bereiche der Pflichtmediation ergänzen die schon bestehenden Streitmaterien und sind durch das Bestehen einer dauerhaften Beziehung zwischen den Parteien gekennzeichnet, welche durch eine Mediation aufrechterhalten werden kann.

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