Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Handel

Der Handel kann betrieben werden in Form von:

Großhandel: berufsmäßiger Einkauf von Waren in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und der Weiterverkauf an andere Groß- oder Einzelhändler, berufsmäßige Nutzer oder andere Großverbraucher. Um die Tätigkeit ausüben zu dürfen muss folgende Meldung zusammen mit der Meldung des Tätigkeitsbeginns ans Handelsregister in telematischer Form übermittelt werden:

Vordrucke

Einzelhandel: berufsmäßiger Einkauf von Waren in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und der Weiterverkauf an einer ortsfesten Verkaufsstelle auf privatem Grund oder durch andere Vertriebsformen direkt an die Endverbraucher/Endverbraucherinnen. Formen des Einzelhandels:

  • Nahversorgungsgeschäfte
  • betriebsinterne Geschäfte
  • Verkauf über Automaten
  • Versandhandel und Vertrieb über das Fernsehen und andere Medien
  • Haustürgeschäft
  • Handel auf öffentlichen Flächen (ex Wanderhandel)

Sämtliche Kompetenzen im Bereich Einzelhandel, so die Überprüfung der beruflichen und moralischen Voraussetzungen der Antragsteller, die Überwachung der Sonderverkäufe (Ausverkäufe, Werbeverkäufe, Saisonschlussverkäufe), der Geschäftszeiten und der Preisauszeichnungen sind der Gemeinde übertragen worden.

Im Bereich Großhandel obliegt die Zuständigkeit der Handelskammer

Rechtsquellen

  • Landesgesetz Nr. 12 vom 02. Dezember 2019 und aktuell gültige Durchführungsbestimmung Dekret des Landeshauptmanns Nr. 12 vom 23. Mai 2022
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Handelsregister

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