Kontrollstelle Wein
Qualität und Rückverfolgbarkeit
Der Bereich Landwirtschaft der Handelskammer führt die Kontrollstelle für Weine. Sie garantiert die Qualität der Weinproduktion in Südtirol und überwacht die Ursprungsbezeichnungen DOC Südtirol, DOC Kalterersee und der Landweinbezeichnung IGT Mitterberg.
Die Erzeugervorschriften regeln für jeden Wein zulässige Sorten und Anbaugebiete und die wichtigsten Parameter wie Zucker, Alkohol und Säure. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von der Kontrollstelle Wein überwacht. Die Mitarbeiter führen Inspektionen vor Ort in den Kellereien und Weinbergen durch. Entnommene Weinproben werden von externen akkreditierten Labors analysiert.
Die Kompetenzen im Bereich der Weinkontrollen wurden der Kontrollstelle vom Landwirtschaftsministerium in Rom mit Gesetz Nr. 238 vom 12.12.2016 (937KB) (nur in ital. Sprache) übertragen.
Die Qualität der Dienstleistungen steht an erster Stelle. Sie garantieren:
- Transparenz, Zuverlässigkeit und Verantwortung
- kompetentes und motiviertes Fachpersonal
- Vertraulichkeit
- Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
- ein durchgehendes Qualitätssystem
Die Kontrollstelle führt alle Aktivitäten seriös, gewissenhaft und unabhängig durch. Die Qualitätspolitik wird durch die laufende Schulung und Weiterbildung des Personals gelebt und gefördert.
Der Datenaustausch mit den Kellereien erfolgt telematisch über das Datenverwaltungsprogramm Gerem.
- Handbuch Gerem (Übersetzung)
Privacy
- Datenschutzerklärung für Kellereien/Weinbauern (PDF 185 KB)
- Datenschutzerklärung für Verkoster (PDF 134 KB)
- Datenschutzerklärung für das Personal der Kontrollstelle (PDF 156 KB)
Weitere Informationen über den Südtiroler Wein befinden sich auf der Internetseite des Konsortiums Südtiroler Wein.
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