Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Finanzgarantien

Der „Hersteller“ leistet, zum Zeitpunkt der Bereitstellung eines Elektro- und Elektronikgerätes auf dem nationalen Markt eine angemessene Finanzgarantie u. zw.:
- individuell, sofern er seinen Verpflichtungen individuell nachkommt oder
- durch Beitritt an ein kollektives Finanzierungssystem.

 Die Modalitäten zur Leistung der Finanzgarantien wurden mit MD vom 09.03.2017, Nr. 68, in Kraft seit 11. Juni 2017, festgelegt.

Die Finanzgarantie wird jährlich zu Gunsten des Ministeriums für Umwelt, Boden- und Meeresschutz vom einzelnen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, sofern dieser seinen Verpflichtungen individuell nachkommt, oder vom kollektiven Finanzierungssystem, bei dem der Hersteller beigetreten ist, geleistet.

Die Finanzgarantie ist zum Zeitpunkt der Eintragung ins Register Elektro- und Elektronikgeräte (AEE) zu leisten. Hersteller, die zum 11.06.2017 bereits im Register eingetragen waren, müssen die Finanzgarantie innerhalb 11.09.2017 leisten.

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Kontakt

Umweltschutz

0471 945 693