Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Transportdokument für Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Der Transport der privaten und/oder professionellen RAEE muss von eigens dafür vorgesehenen Dokumenten begleitet werden, für:

  1. die Strecke vom Wohnsitz des Verbrauchers/gewerblichen Nutzers bei welchem die Rücknahme erfolgt, zur Sammelstelle von privaten Elektro- und Elektronik-Altgeräte (RAEE) / ermächtigten Anlagen oder zum Ort der Ansammlung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte (RAEE) und 
  2. die Strecke vom Ort der Ansammlung zur Sammelstelle / ermächtigten Anlage müssen die Elektro- und Elektronik-Altgeräte (RAEE) von einem nummerierten und in dreifacher Ausführung ausgestellten Transportdokument begleitet werden. Das Dokument muss vom Vertreiber ausgefüllt, mit Datum versehen und unterschrieben werden. Der Vertreiber bewahrt die Kopie des Transportdokumentes zusammen mit der Registerkarte auf. Die dritte Kopie des Transportdokumentes bleibt bei der Sammelstelle der Elektro- und Elektronik-Altgeräte (RAEE). Der Vertreiber kann auch einen Transporteur für Dritte beauftragen;
  3. die Strecke von der Verkaufsstelle zum Ort der Ansammlung, wenn der Ort der Ansammlung verschieden vom Verkaufsort ist, wird der Transport von einer vom Vertreiber unterschriebenen Ablichtung der Seiten der Registerkarte betreffend die transportierten Abfälle, versehen mit Datum und Uhrzeit des Transportbeginns von der Verkaufsstelle zum Ort der Ansammlung begleitet. Diese Ablichtungen werden vom Vertreiber am Ort der Ansammlung bis zum Transport der Abfälle, auf welche sich die Ablichtungen beziehen, zur Sammelstelle der RAEE aufbewahrt.

Transportdokument (Vorlage im Pdf-Format, 28 KB)

Transportdokument (Vorlage zum Ausfüllen im Pdf-Format, 28 KB)

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Kontakt

Umweltschutz

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