Handelskammer Bozen

Stabilitätsgesetz und Jobs Act: Tagung in der Handelskammer

Data: 
Freitag, 15. April 2016
Uhrzeit: 

In der Handelskammer Bozen hatten gestern Interessierte Gelegenheit, sich über die Neuerungen zu informieren, die die Regierung Renzi mit dem Stabilitätsgesetz und dem Jobs Act eingeführt hat. Bereits im letzten Jahr hatte die Handelskammer drei Veranstaltungen zur Arbeitsrechtsreform organisiert. Aufgrund der guten Zusammenarbeit in der Vergangenheit mit der Berufskammer der Arbeitsrechtsberater der Provinz Bozen und ihrer wichtigen Rolle für die Mitglieder wurden die dritte und die vierte Tagung gemeinsam organisiert.

Ende 2014 wurde das Stabilitätsgesetz erlassen, das ab 1. Jänner 2015 unter anderem einige Neuheiten im Bereich des Arbeitsrechts eingeführt hat beziehungsweise neu regelt. Dazu kommt das so genannte Jobs Act-Gesetz, das die Regierung ermächtigt, eine weitere Arbeitsrechtsreform durchzuführen.
„Mit der Reform ist die Regierung Renzi darum bemüht, positive Signale für die Zukunft von Arbeitnehmer/innen und Wirtschaftstreibenden zu setzen. Für Südtirol sind die Steuererleichterungen für Arbeitnehmer/innen, die aus dem Ausland nach Italien zurückkommen, besonders interessant. Damit wird den Fachkräften ein Anreiz geboten, nach dem Studium zurückzukehren und die Südtiroler Wirtschaft kann auf gut ausgebildetes Personal zurückgreifen“, unterstreicht der Generalsekretär der Handelskammer Alfred Aberer.
Die Arbeitsrechtsberaterin Ulrike Kofler referierte über die Möglichkeit neuer Beitragsbegünstigungen für alle privaten Arbeitgeber/innen. Diese gelten für die Einstellung auf unbestimmte Zeit von Arbeitnehmer/innen, die für die sechs Monate vor ihrer Einstellung keinen unbefristeten Arbeitsvertrag hatten. In diesem Fall werden bis zu 40 Prozent der Sozialabgaben erlassen.
Markus Schenk verglich die Verfahren von Selbstkündigung und Auflösung von Arbeitsverträgen vor und nach dem Jobs Act. Seit Mitte März sind die Selbstkündigungen nur mehr telematisch über das Portal des Arbeitsministeriums möglich. Ein einfacher Brief an die Arbeitergeber/innen reicht nicht mehr aus. Sollte die Online-Kündigung nicht erfolgen, gelten die Arbeitnehmer/innen als unentschuldigt abwesend und der Betrieb ist gezwungen ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
Die Arbeitsrechtsberaterin Paola Baroldi zeigte die neuen Möglichkeiten des Betriebswelfares auf. Das Stabilitätsgesetz sieht die Steuerbefreiung von bestimmten Leistungen zu Gunsten der Mitarbeiter/innen und deren Familienmitglieder vor, wie Aus- und Weiterbildung, Erholung, soziale Fürsorge und Gesundheitswesen. Zusätzlich wurde die Ersatzsteuer von zehn Prozent auf Produktionsprämien, bis zu einer Höhe von 2.000 Euro pro Jahr wieder eingeführt.

Weitere Informationen erteilt der Generalsekretär der Handelskammer Bozen, Alfred Aberer, Tel. 0471 945 612, E-Mail: alfred.aberer@handelskammer.bz.it.