Nationales telematisches F-Gas Register
Beim Ministerium für Umwelt, Boden- und Meeresschutz ist das nationale telematische Register der zertifizierten Personen und Unternehmen eingerichtet.
Das Register wird von den gebietszuständigen Handelskammern verwaltet, das sind jene
- wo das zur Eintragung verpflichtete Unternehmen seinen Rechtssitz hat,
- wo die zur Eintragung verpflichtete Person ihren Wohnsitz hat.
Die zur Eintragung verpflichteten Personen und Unternehmen müssen sich, ausschließlich auf telematischem Wege, ins Register eintragen, bevor sie ihre Tätigkeit beginnen.
Die Eintragung im Register ist Voraussetzung für den Erhalt der Zertifikate und Bescheinigungen.
Nach der Eintragung müssen dem Register, immer auf telematischem Wege, alle nachträglich eingetretenen Änderungen mitgeteilt werden.
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