Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Unternehmen: Zertifizierungs- und Eintragungspflicht in das F-Gas Register

 

Unternehmen, welche die nachstehend angeführten Tätigkeiten ausüben, sind zur Zertifizierung und Eintragung in das F-Gas Register verpflichtet (Art. 8, DPR 16. November 2018, Nr. 146):
 

  • Installation,
  • Reparatur, Instandhaltung, Wartung oder
  • Stilllegung

folgender Einrichtungen:

a) ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und ortsfeste Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase enthalten;

b) Brandschutzeinrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten.

 

Unternehmen, die die Ausübung der oben genannten Tätigkeiten beabsichtigen sind vorher zur Eintragung in das F-Gas Register verpflichtet.

Die Eintragung erfolgt ausschließlich telematisch bei der zuständigen Handelskammer.

Die Eintragung im F-Gas Register ist für die vom Gesetz definierten Subjekte Pflicht und Voraussetzung, die Zertifikate zu erlangen.

Für den Erhalt des Zertifikats muss das Unternehmen bei einer ermächtigten Zertifizierungsstelle eine Anfrage um Zertifizierung stellen und den Besitz der von den EU-Bestimmungen für den entsprechenden Tätigkeitsbereich vorgesehenen Mindestanforderungen innerhalb von 8 Monaten ab Eintragung in das Register nachweisen.

Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss auf Antrag des Betroffenen innerhalb von 60 Tagen vor Fälligkeit des Zertifikats erneuert werden.

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Umweltschutz

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