Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Vereinfachte Mitteilung von Abfällen

Die vereinfachte Mitteilung kann von jenen Subjekten eingereicht werden, die in der eigenen Betriebsstätte nicht mehr als 7 Abfälle erzeugen, für welche sie zur Einreichung der Mitteilung verpflichtet sind und wenn sie für jeden Abfall, nicht mehr als 3 Frächter und 3 Empfänger haben.

Erzeuger, die ihre Abfälle an Empfänger außerhalb des Staatsgebietes übergeben, können keine vereinfachte Mitteilung von Abfällen einreichen, sondern müssen die Mitteilung von Abfällen einreichen.

Frist für die Einreichung der Erklärung: 01. Juli 2024

Anleitungen und Art der Übermittlung

Anleitungen im Pdf-Format (in italienischer Sprache)

Der Erklärende muss folgende Schritte befolgen:

1. Ausfüllen der Mitteilung, indem die Daten im Portal mudsemplificato.ecocerved.it eingegeben werden

2. Die vereinfachte Mitteilung im Pdf-Format ausdrucken

3. Die vereinfachte Mitteilung in Papierform eigenhändig unterschreiben

4. Die Zahlung durchführen

5. Durch Scannen ein einziges elektronisches Dokument im Pdf-Format erstellen, z. B. als mud2023 benennen, das folgende Dokumente beinhaltet:

  • Kopie der vom Erklärenden unterzeichneten vereinfachten Abfallmitteilung,
  • Kopie der Zahlungsbestätigung der Sekretariatsgebühren an die zuständige Handelskammer,
  • Kopie der Identitätskarte des Unterzeichners
  • Achtung! Wird das einzige Pdf-Dokument nach erfolgtem Scannen digital unterzeichnet, muss die Kopie der Identitätskarte nicht beigelegt werden.

6. Die Datei im Pdf-Format mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) an die Adresse comunicazionemud@pec.it senden.

  • Jede mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) übermittelte Mail, darf nur eine einzige MUD-Mitteilung enthalten, wobei im Betreff ausschließlich die Steuernummer des Erklärenden anzuführen ist.
  • Falls die übermittelte MUD-Erklärung nicht genau den oben genannten Modalitäten entspricht, ist das Postfach der zertifizierten elektronischen Post (PEC) nicht in der Lage Antworten zu verschicken.

Mitteilungen, die mit anderen als den oben genannten Modalitäten ausgearbeitet werden, gelten als nicht korrekt.

Vordruck als Hilfestellung

Der nachstehende Vordruck dient lediglich als Hilfestellung und kann daher für die Ausarbeitung der MUD-Erklärung nicht verwendet werden!

Sekretariatsgebühren

ACHTUNG: Die Sekretariatsgebühren (lt. Gesetz 70/1994) betragen 15,00 € für jede Betriebsstätte, die über den elektronischen Zahlungsverkehr PagoPa zu entrichten sind.

 

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Kontakt

Umweltschutz

0471 945 693