Entirely Hand Carved
Die Schutzmarke für vollständig und ausschließlich handgearbeitete Holzskulpturen
Mit dieser von der Handelskammer Bozen 1969 eingeführten Schutzmarke werden Holzskulpturen gekennzeichnet, die ausschließlich und vollständig von Hand gefertigt werden.
Die Kennzeichnung erfolgt durch die Anbringung einer ordnungsgemäß registrierten Metallplakette auf der Holzskulptur und die Ausstellung einer Bescheinigung, welche die vollständige Handarbeit nachweist. Nach beendeter Vorarbeit, dem Zuhauen, wird die Schutzmarke mit der Aufschrift Entirely Hand Carved von einem Experten der Handelskammer Bozen auf der Skulptur angebracht.
Nach Vollendung der Holzskulptur prüft der Experte die Arbeit erneut und stellt die Bescheinigung aus. Diese ist ein fortlaufend nummeriertes amtliches Dokument der Handelskammer und enthält alle zur Kennzeichnung der Holzskulptur erforderlichen Angaben.
Für alle mit Schutzmarke und Bescheinigung gekennzeichneten Holzskulpturen garantiert die Handelskammer Bozen die ausschließliche Handarbeit.
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