Handelskammer Bozen
corona

Corona-Maßnahmen

Handelskammer Bozen steht den Betrieben beratend zur Seite

Data: 
Mittwoch, 04. November 2020
Uhrzeit: 

Aufgrund der vielen Verordnungen der vergangenen Monate tun sich zurzeit viele Unternehmen schwer, sich einen Überblick über die verschiedenen Bestimmungen zu verschaffen. Die Handelskammer Bozen sammelt alle relevanten Informationen zu Schließungen, Öffnungen, Mobilität, Mitarbeiterentsendungen sowie Beiträgen und steht den Südtiroler Unternehmen beratend zur Seite.  

Südtirols Betriebe waren in den vergangenen Monaten auf Staats- und Landesebene mit zahlreichen Verordnungen konfrontiert.  Diese Vielzahl an Verordnungen macht es für die Betriebe sehr schwer zu verstehen, welche Bestimmungen gerade aktuell sind. Viele können nicht mehr nachvollziehen, ob und wann sie ihren Betrieb bzw. Teile davon öffnen können und wann schließen müssen. 

Auch bei Fragen zur grenzüberschreitenden Mobilität und Mitarbeiterentsendungen ins Ausland ist es für die heimischen Unternehmen schwierig, einen Durchblick zu erlangen: Müssen die entsendeten Mitarbeiter/innen in Quarantäne, benötigen sie bei der Ein- bzw. Ausreise in ein anderes Land einen negativen Coronatest oder dürfen sie gar nicht mehr einreisen? Dies sind nur einige der Fragen, die sich momentan zahlreiche Betriebe stellen. 

„Die Mitarbeiter/innen der Handelskammer Bozen sind telefonisch oder per E-Mail für solche Fragen erreichbar. Darüber hinaus veröffentlichen wir auf unserer Internetseite www.handelskammer.bz.it unter dem Bereich Coronavirus in regelmäßigen Abständen alle für Betriebe relevanten Neuigkeiten in der Corona-Krise. Wir möchten die Südtiroler Unternehmen mit diesem Service auch in dieser schwierigen Zeit unterstützen“, informiert Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen.

Eine Servicestelle der Handelskammer gibt zudem Unternehmen über in Coronazeiten geschnürte, geförderte Kreditmöglichkeiten und öffentliche Beiträge Auskunft. Nur mit diesen ist es für besonders hart betroffene Betriebe bzw. Sektoren möglich, diese schwierige Zeit zu überstehen. Für die Beantragung der Beiträge ist oft die digitale Identität SPID nützlich.

Die digitale Identität SPID ist kostenlos und kann am Schalter für digitale Dienste der Handelskammer Bozen beantragt werden. Die Benutzerdaten des SPID sind zwei Jahre lang gültig und ermöglichen den Zugang zu vielen Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung auf lokaler, Landes- und Staatsebene. 

Für alle oben beschriebenen Informationen und Auskünfte steht die Handelskammer Bozen zur Verfügung, Tel. 0471 945 542 - 614, E-Mail: info@handelskammer.bz.it oder evolution@handelskammer.bz.it.

Kontakt

Kommunikation

0471 945 672