Handelskammer Bozen
Einige Unternehmen überlegen zurzeit in den Verkauf von Schutzausrüstung und Medizinprodukten einzusteigen.

Medizinprodukte

Vorsicht beim Verkauf
Datum:  Mai 2021

Beim Vertrieb von Medizinprodukten und Schutzausrüstung ist höchste Vorsicht geboten, da bei diesen Produktkategorien Sonderregeln gelten. Bei einem Verstoß drohen hohe Verwaltungsstrafen.

Aufgrund der aktuellen Situation rund um Covid-19 versuchen einige Unternehmen, auf den Geschäftszug des Verkaufes von Schutzausrüstung und Medizinprodukten aufzuspringen. Beim Verkauf dieser Produkte sind jedoch spezielle Vorgaben zu beachten. So muss in Italien immer eine italienische Beschreibung an der Verpackung des Produkts bzw. im Beipackzettel angebracht werden. Ist dies nicht der Fall, droht eine Verwaltungsstrafe zwischen 500 und 3.000 Euro. Besonders hohe Strafen von bis zu 128.400 Euro sind für den Verkauf von Produkten vorgesehen, die keine korrekte CEKennzeichnung bzw. Konformitätserklärung vorweisen können.

An Südtiroler Unternehmen wurden bereits Verwaltungsstrafen ausgestellt. So zum Beispiel für den Verkauf von elektrischen Fieberthermometern, die als Medizinprodukte gelten und deshalb die CE-Markierung und Produktinformationen in italienischer Sprache tragen müssen.

Dies gilt nicht nur für den Hersteller, sondern auch für den Handel

Die Handelskammer rät den Unternehmen deshalb, sich im Vorhinein intensiv mit den gesetzlichen Vorgaben des Verkaufes von Medizinprodukten bzw. Schutzausrüstung auseinanderzusetzen. Für Fragen zu diesem Thema steht der Service für Produktsicherheit der Handelskammer kostenlos zur Verfügung.

Lesen Sie auch

Kontakt

Produktsicherheit und Etikettierung

0471 945 698 - 660