Handelskammer Bozen
Das Gutachten bemängelt die Wahl der „bahnaffinen Güter“.

Sektorales Fahrverbot

Rechtsgutachten
Datum:  April 2021

Gemeinsam mit ihren Partnern im In- und Ausland setzt sich die Handelskammer Bozen seit jeher für einen freien und nachhaltigen Warenverkehr auf der Brennerachse ein.

Kürzlich wurde ein Rechtsgutachten vorgestellt, das sich mit dem sektoralen Fahrverbot in Tirol befasst. Das vom Europarechtsexperten Prof. Dr. Peter Hilpold verfasste Gutachten kommt zu einem klaren Schluss: Das sektorale Fahrverbot ist unverhältnismäßig und in der Folge EU-rechtswidrig.

Europäisches Interesse

Bereits 2011 hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Kriterien vorgegeben, anhand derer die Konformität des sektoralen Fahrverbots mit dem Unionsrecht gemessen werden muss. Um die Konformität des neuen sektoralen Fahrverbots zu überprüfen, hat Prof. Dr. Hilpold das Verbot auf seine Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit überprüft. Dabei wurde bemängelt, dass die Wahl der „bahnaffinen Güter“ beim Fahrverbot willkürlich und diskriminierend getroffen wurde.

Weiters scheint es keine Maßnahmen zur Vermeidung von Umgehung und Missbrauch des Verbots durch Tiroler Firmen zu geben. Die Umgehungs- und Missbrauchsgefahr ist vor allem auf die Anwendung der Quelloder Zielverkehrsregelung beim Tiroler Fahrverbot zurückzuführen.

Das Rechtsgutachten wurde nicht nur in Südtirol vorgestellt, sondern im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auch in Deutschland. Außerdem wird es der Europäischen Kommission übermittelt.

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