Alto contrasto
Bald ist es soweit: am 1. Juni 2023 tretet das Einheitspatent in Kraft.
Das Einheitspatent macht es möglich, durch die Einreichung eines einzigen Antrags beim Europäischen Patentamt (EPA) den Patentschutz in den 25 teilnehmenden Staaten zu erlangen. Für Patentanmelder eröffnet sich hiermit eine kostengünstigere neue Möglichkeit für den Patentschutz, da die Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung direkt an das EPA in einer einzigen Währung bezahlt werden. Außerdem wird das neue Verfahren als „einfacher“ bezeichnet, da das Einheitspatent nicht von den verschiedenen nationalen Patentämtern, sondern zentral vom EPA verwaltet wird.
Neben dem Einheitspatent tretet auch das Einheitliche Patentgericht in Kraft, welches für Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit von Einheitspatenten und europäischen Patenten zuständig ist. Dies ermöglicht dem Patentinhaber ein einfaches und effizientes Gerichtsverfahren und bedeutet das Ende von Rechtsstreitigkeiten in mehreren Ländern.
Möchten Sie eine europäische Patentanmeldung einreichen und erfahren, worauf Sie achten müssen? Oder besitzen Sie bereits ein europäisches Patent und möchten wissen, wie sich dieses neue System auf Ihren Titel auswirken wird? Erfahren Sie nähere Details zu beiden Themen beim „Runden Tisch“!
von 17.00 bis 19.00 Uhr
Referenten: Dr. Marta Manfrin, RA Mario Pozzi
Die Veranstaltung findet in italienischer Sprache statt.
Diese Veranstaltung wird vom Bereich Patente und Marken – PATLIB der Handelskammer Bozen in Zusammenarbeit mit der SIB - Società Italiana Brevetti organisiert.