Chamber of Commerce of Bolzano

Obligatorisches telematisches Verfahren - SpeedyCO

Das Ministerialdekret vom 22.7.2011 legt fest, dass der Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen Bürgern und den öffentlichen Verwaltungen ausschließlich über telematische Verfahren erfolgen muss.

SpeedyCO (online Portal - ausschließlich in italienischer Sprache verfügbar, externe Seite) ermöglicht die telematische Anfrage und Verwaltung von:

  • Ursprungszeugnisse (UZ)
  • elektronische Ursprungszeugnisse (UZe) bei Status „Ausdruck im Betrieb“
  • Sichtvermerke auf Außenhandelsdokumenten
  • Freiverkaufsbescheinigung
  • Anexo IX

Anforderungen zur Nutzung von SpeedyCO

  • Registrierung zum Dienst (externe Seite)
  • Digitale Unterschrift des gesetzlichen Vertreters / Prokuristen des Unternehmens
  • Kreditkarte zur Begleichung der Sekretariatsgebühren (ausschließlich VISA / MasterCard - auch prepaid)

Verwendung von SpeedyCO

  • Zugriff auf SpeedyCO (externe Seite)
  • Ausfüllen des Web-Formulars für die Anfrage
  • Die Anlagen im PDF-Format (Verkaufs-, Einkaufsrechnungen, usw.) hochladen
  • Die Anfrage mittels Vorschau auf Korrektheit prüfen
  • Die Anfrage digital unterschreiben und senden
  • Das Ergebnis der Anfrage erhalten, bei Ablehnung ändern und erneut senden
  • Die Dokumente abholen, zuschicken lassen, oder im Betrieb ausdrucken
Was this information useful?
Average: 4 (1 vote)

Contact

Foreign trade documents

0471 945 653 - 624
Open hours

MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15