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Obligatorisches telematisches Verfahren - SpeedyCO
Das Ministerialdekret vom 22.7.2011 legt fest, dass der Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen Bürgern und den öffentlichen Verwaltungen ausschließlich über telematische Verfahren erfolgen muss.
SpeedyCO (online Portal - ausschließlich in italienischer Sprache verfügbar, externe Seite) ermöglicht die telematische Anfrage und Verwaltung von:
- Ursprungszeugnisse (UZ)
- elektronische Ursprungszeugnisse (UZe) bei Status „Ausdruck im Betrieb“
- Sichtvermerke auf Außenhandelsdokumenten
- Freiverkaufsbescheinigung
- Anexo IX
Anforderungen zur Nutzung von SpeedyCO
- Registrierung zum Dienst (externe Seite)
- Digitale Unterschrift des gesetzlichen Vertreters / Prokuristen des Unternehmens
- Kreditkarte zur Begleichung der Sekretariatsgebühren (ausschließlich VISA / MasterCard - auch prepaid)
Verwendung von SpeedyCO
- Zugriff auf SpeedyCO (externe Seite)
- Ausfüllen des Web-Formulars für die Anfrage
- Die Anlagen im PDF-Format (Verkaufs-, Einkaufsrechnungen, usw.) hochladen
- Die Anfrage mittels Vorschau auf Korrektheit prüfen
- Die Anfrage digital unterschreiben und senden
- Das Ergebnis der Anfrage erhalten, bei Ablehnung ändern und erneut senden
- Die Dokumente abholen, zuschicken lassen, oder im Betrieb ausdrucken
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