Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Maßnahmen für die Beschäftigung

Noteinkommen (REM)

  • Monatlicher Betrag zwischen 400 und 800 Euro
  • Für zwei Monate auszahlbar
  • Das Gesuch ist beim NISF innerhalb Juni 2020 einzureichen
  • Für Haushalte mit folgenden Voraussetzungen:
    • Ansässigkeit in Italien
    • Familieneinkommen unter dem zustehenden REM
    • Bewegliches Vermögen unter 10.000 Euro (bis zuhöchstens 20.000 Euro je nach Zusammensetzung des Haushaltes und Anwesenheit einer Person mit Beeinträchtigungen)
    • Isee unter 15.000 Euro

Öffentliche Beiträge für Löhne, Entlassungsstopp

  • Zuschüsse für die Lohnauszahlung (einschließlich Vor-und Fürsorgebeiträge zu Lasten der Unternehmen) auch für Selbständige, um Entlassungen wegen Covid19 zu vermeiden
  • Zuschüsse bis zu 12 Monaten ab Gesuch für Beschäftigte, die ansonsten entlassen worden wären, unter der Voraussetzung, dass das Personal weiterhin kontinuierlich arbeiten wird.
  • Der monatliche Zuschuss darf nicht mehr als 80% der monatlichen Bruttolöhne (samt Vorsorgebeiträgen zu Lasten des Arbeitgebers) des betroffenen Personals ausmachen.

Verlängerung der Not-LAK, Entlassungsstopp für 5 Monate

  • Die Arbeitgeber können die Lohnausgleichskasse für den COVID-19-Notstand für höchstens 9 Wochen im Zeitraum vom 23. Februar bis 31. August 2020 beanspruchen, mit der Möglichkeit für die Betriebe, die alle 9 zuvor gewährten Wochen ausgeschöpft haben, weitere 5 Wochen (imselben Zeitraum) zu erhalten.
  • Möglichkeit, bis zu weiteren 4 Wochen für Zeiträume zwischen 1. September und 31. Oktober 2020 zu beantragen.

Bonus Selbständige

Bonus 1.000 Euro April und 600 Euro Mai

  • Bonus zu 1.000 Euro für MwSt.-Nummern und Selbständige, Freiberufler, die in der Sonderverwaltung des NISF eingetragen sind, welche im zweiten Bimester 2020 nachweislich eine Abnahme des Einkommens um 33% im Vergleich zum selben Zeitraum 2019 erlitten haben
  • Bonus zu 1.000 Euro für freie Mitarbeiter, die in der Sonderverwaltung eingetragen sind und dasArbeitsverhältnis bei Inkrafttreten des Dekrets beendet haben
  • Bonus zu 600 Euro für Leiharbeiter, die bei Tourismusunternehmen und Thermalanstalten beschäftigt sind
  • Bonus zu 1.000 Euro für Saisonarbeiter des Tourismus und der Thermalanstalten

Bonus 600 Euro April und Mai

  • für lohnabhängige und selbständige Arbeitnehmer, die nicht von anderen Schutzmaßnahmen gedeckt sind und wegen COVID-19 die Tätigkeit oder das Arbeitsverhältnis (Saisonarbeiter, Arbeiter auf Abruf, Selbständige ohne MwSt.Nr, Haustürverkäufer) eingestellt, reduziert oder stillgelegt haben.
  • Arbeitnehmer, die im Rentenfonds für Beschäftigte des Schauspielbereichs eingeschrieben sind
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