Maßnahmen für die Beschäftigung
Noteinkommen (REM)
- Monatlicher Betrag zwischen 400 und 800 Euro
- Für zwei Monate auszahlbar
- Das Gesuch ist beim NISF innerhalb Juni 2020 einzureichen
- Für Haushalte mit folgenden Voraussetzungen:
- Ansässigkeit in Italien
- Familieneinkommen unter dem zustehenden REM
- Bewegliches Vermögen unter 10.000 Euro (bis zuhöchstens 20.000 Euro je nach Zusammensetzung des Haushaltes und Anwesenheit einer Person mit Beeinträchtigungen)
- Isee unter 15.000 Euro
Öffentliche Beiträge für Löhne, Entlassungsstopp
- Zuschüsse für die Lohnauszahlung (einschließlich Vor-und Fürsorgebeiträge zu Lasten der Unternehmen) auch für Selbständige, um Entlassungen wegen Covid19 zu vermeiden
- Zuschüsse bis zu 12 Monaten ab Gesuch für Beschäftigte, die ansonsten entlassen worden wären, unter der Voraussetzung, dass das Personal weiterhin kontinuierlich arbeiten wird.
- Der monatliche Zuschuss darf nicht mehr als 80% der monatlichen Bruttolöhne (samt Vorsorgebeiträgen zu Lasten des Arbeitgebers) des betroffenen Personals ausmachen.
Verlängerung der Not-LAK, Entlassungsstopp für 5 Monate
- Die Arbeitgeber können die Lohnausgleichskasse für den COVID-19-Notstand für höchstens 9 Wochen im Zeitraum vom 23. Februar bis 31. August 2020 beanspruchen, mit der Möglichkeit für die Betriebe, die alle 9 zuvor gewährten Wochen ausgeschöpft haben, weitere 5 Wochen (imselben Zeitraum) zu erhalten.
- Möglichkeit, bis zu weiteren 4 Wochen für Zeiträume zwischen 1. September und 31. Oktober 2020 zu beantragen.
Bonus Selbständige
Bonus 1.000 Euro April und 600 Euro Mai
- Bonus zu 1.000 Euro für MwSt.-Nummern und Selbständige, Freiberufler, die in der Sonderverwaltung des NISF eingetragen sind, welche im zweiten Bimester 2020 nachweislich eine Abnahme des Einkommens um 33% im Vergleich zum selben Zeitraum 2019 erlitten haben
- Bonus zu 1.000 Euro für freie Mitarbeiter, die in der Sonderverwaltung eingetragen sind und dasArbeitsverhältnis bei Inkrafttreten des Dekrets beendet haben
- Bonus zu 600 Euro für Leiharbeiter, die bei Tourismusunternehmen und Thermalanstalten beschäftigt sind
- Bonus zu 1.000 Euro für Saisonarbeiter des Tourismus und der Thermalanstalten
Bonus 600 Euro April und Mai
- für lohnabhängige und selbständige Arbeitnehmer, die nicht von anderen Schutzmaßnahmen gedeckt sind und wegen COVID-19 die Tätigkeit oder das Arbeitsverhältnis (Saisonarbeiter, Arbeiter auf Abruf, Selbständige ohne MwSt.Nr, Haustürverkäufer) eingestellt, reduziert oder stillgelegt haben.
- Arbeitnehmer, die im Rentenfonds für Beschäftigte des Schauspielbereichs eingeschrieben sind
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