Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Periodische Überprüfung des Weiterbestehens der Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit als Spediteur

Einleitung des Revisionsverfahrens

Das Handelsregister ist verpflichtet, periodisch zu überprüfen, ob die vom Gesetz 204/1985 vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit als Spediteur weiterhin bestehen (Artikel 6 des Dekrets des Ministeriums für die wirtschaftliche Entwicklung vom 26. Oktober 2011). Das gegenständliche Revisionsverfahren betrifft alle Einzelfirmen und Gesellschaften, welche diese Tätigkeit ausüben.

Den von der Revision betroffenen Unternehmen wird eine spezifische Mitteilung mit den notwendigen Informationen an die im Handelsregister eingetragene zertifizierte elektronischen Post-Adresse (ZEP) übermittelt.

Um den Besitz der eigenen Voraussetzungen zu bestätigen, müssen die betroffenen Unternehmen dem Handelsregister in telematischer Form (mittels eigener Software, nicht mittels E-Mail oder zertifizierter E-Mail!) eine eigene, vollständig und korrekt ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung übermitteln.

Diese Eigenerklärung hinsichtlich des Weiterbestehens der Voraussetzungen bezieht sich auf:

  • moralische Voraussetzungen
  • Antimafia
  • finanzielle Kapazität
  • Kautionspflicht
  • technisch Verantwortliche

Welche Unterlagen sind zu hinterlegen?

Mittels der telematischen Meldung sind folgende Dokumente ans Handelsregister zu übermitteln:

  • „Vordruck dynamische Überprüfung Voraussetzungen – Spediteur“:
    ausgefüllt und unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, im Format PDF/A;
  • „Vordruck dynamische Überprüfung Voraussetzungen Spediteur - Beiblatt moralische Voraussetzungen“:
    ausgefüllt und unterzeichnet von allen gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft, welche nicht den „Vordruck Dynamische Überprüfung der Voraussetzungen - Spediteur“ unterzeichnen, und von allen technischen Verantwortlichen des Speditionsunternehmens, im Format PDF/A;
    Liste verpflichtete Personen „ANTIMAFIA“
  • „Vordruck dynamische Überprüfung Voraussetzungen Spediteur - Beiblatt Antimafia“:
    ausgefüllt und unterzeichnet von allen vom Art. 85 GvD 159/2011 dazu verpflichteten Personen, welche nicht Inhaber des Einzelunternehmens oder gesetzliche Vertreter der Gesellschaft oder technische Verantwortliche des Speditionsunternehmens sind, im Format PDF/A;
  • „Vordruck dynamische Überprüfung Voraussetzungen Spediteur - Beiblatt Sitz/Betriebseinheit“:
    ausgefüllt und unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens. Dieser Vordruck ist nur beizulegen, insofern auf dem „Vordruck dynamische Überprüfung Voraussetzungen - Spediteur“ nicht alle Sitze/Betriebseinheiten angeführt sind, im Format PDF/A;
  • lesbare und vollständige Kopie (Vorder- und Rückseite) des gültigen Ausweisdokuments des/der Unterzeichner/s jeder hinterlegten Eigenerklärung, wenn der Vordruck mit einer handschriftlichen Unterschrift versehen; eine Anlage ist nicht erforderlich, wenn der Vordruck in digitaler Form vom/von der Erklärenden unterzeichnet ist.

Die benötigten Vordrucke und eine Anleitung können hier heruntergeladen werden.

Hinweis

Werden die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht (innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung), vollständig und in der vorgeschriebenen telematischen Form eingereicht, so wird das Verfahren zum Verbot der Weiterführung der Tätigkeit als Spediteur und Streichung aus dem Handelsregister eingeleitet.

Für weitere Auskünfte können Sie das zuständige Büro kontaktieren.

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