Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Betriebstätte

Adresse des Betriebes der Herstellung oder Verpackung

Das „Decreto legislativo 15 settembre 2017, n. 145“ verpflichtet zur Angabe der Adresse des Betriebes in welchem die letzte Wertschöpfung stattfindet. Erfolgt nach der Herstellung die abschließende Verpackung in einem anderen Betrieb, so ist dessen Adresse mit Ort anzuführen.

Das Dekret ist seit dem 22. Oktober 2017 in Kraft.

Von etwaigen nationalen Maßnahmen sind Lebensmittel ausgenommen deren Herstellung oder Verpackung erfolgt in

  • anderen EU Mitgliedstaaten,
  • der Türkei oder
  • EFTA Staaten mit Ratifizierung des EWR-Abkommens zum Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Lichtenstein, Norwegen).

N.B. Die Schweiz hat die Ratifizierung des Abkommens unterlassen.

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