Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Medizinisch chirurgisches Material

Die Herstellung von Desinfektionsmitteln (medizinisch-chirurgisches Material) erfolgt in Anlagen, die gemäß dem Präsidialdekret 392/98 zusammen mit der Bestimmung vom 5. Februar 1999 zugelassen sind (siehe Anhang). Diese Genehmigung neuer Anlagen oder neuer Produktionslinien erfolgt unbeschadet der geltenden Bestimmungen in einem dringenden Verfahren (siehe Anhang vom 06. April 2020).

Der Präsidialdekret 392/98 DPR 392/98 sieht 4 Arten von medizinisch-chirurgischem Material vor (Desinfektionsmittel, Insektizide, Insektenschutzmittel, Maus- und Rattenvernichtungsmittel).

Nach der Zulassung müssen die Produkte mit den Worten "Presidio Medico-Chirurgico" und "Registrazione del Ministero della salute n. …" etikettiert werden, wie von der Bestimmung vom 5. Februar 1999 vorgesehen (Provvedimento 5 febbraio 1999).

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