Produktsicherheit und CE-Markierung
Wirtschaftstreibende dürfen nur sichere Produkte in Verkehr bringen. Im Mitgliedstaat Italien sind die Handelskammern für die Umsetzung der EU-Vorgaben zuständig (sog. UPICA).
Das Internetportal bietet eine Übersicht für die Einstufung der Produkte und der Verantwortung welche mit Ihrer Rolle als Hersteller, Importeur oder Vertreiber einhergeht;
Unternehmer können über individuelle Erstberatungen zielgerichtete Auskünfte für ihren konkreten Fall erhalten.
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