Sonstige Verbraucherrechte
- Unbestellte Waren und Dienstleistungen
Werden unbestellte Waren, Wasser, Gas, Strom, Fernwärme oder digitaler Inhalt geliefert oder unbestellte Dienstleistungen erbracht, so ist der Verbraucher von der Pflicht zur Erbringung der Gegenleistung befreit. In diesen Fällen gilt das Ausbleiben einer Antwort des Verbrauchers auf eine solche unbestellte Lieferung oder Erbringung nicht als Zustimmung.
Unbeschadet der Zustimmung des Verbrauchers, die vor oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erklärt werden muss, erfüllt der Unternehmer nicht seine Pflicht, indem er eine Lieferung durchführt, die verschieden als die vereinbarte Lieferung ist, auch wenn diese von gleichwertiger oder höherer Qualität ist.
Bei Kaufverträgen
- Lieferung
Sofern die Vertragsparteien hinsichtlich des Zeitpunkts der Lieferung nichts anderes vereinbart haben, liefert der Unternehmer die Waren, indem er den physischen Besitz an den Waren oder die Kontrolle über die Waren dem Verbraucher unverzüglich, jedoch nicht später als 30 Tage nach Vertragsabschluss, überträgt.
Ist der Unternehmer seiner Pflicht zur Lieferung der Waren zu dem mit dem Verbraucher vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der Frist von 30 Tagen nicht nachgekommen, so fordert ihn der Verbraucher auf, die Lieferung innerhalb einer den Umständen angemessenen zusätzlichen Frist vorzunehmen. Liefert der Unternehmer die Waren nicht innerhalb dieser zusätzlichen Frist, so ist der Verbraucher berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, außer er übt das Recht auf Schadenersatz aus.
Dem Verbraucher obliegt es nicht dem Unternehmer eine zusätzliche Frist zu gewähren, wenn
- sich der Unternehmer geweigert hat, die Waren zu liefern, oder wenn
- die Lieferung innerhalb der vereinbarten Frist unter Berücksichtigung aller den Vertragsabschluss begleitenden Umstände wesentlich ist, oder wenn
- der Verbraucher dem Unternehmer vor Vertragsabschluss mitteilt, dass die Lieferung bis zu einem bestimmten Datum oder an einem bestimmten Tag wesentlich ist.
In diesen Fällen ist der Verbraucher berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Unternehmer die Waren nicht zu dem mit dem Verbraucher vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb von 30 Tagen liefert, außer er übt das Recht auf Schadenersatz aus.
Im Fall des Rücktritts hat der Unternehmer unverzüglich alle gemäß dem Vertrag gezahlten Beträge zurückzuerstatten.
Der Verbraucher hat zusätzlich Anspruch auf die Rechte zur Aufhebung des Vertrags, die im Zivilgesetzbuch vorgesehen sind. -
Risikoübergang
Bei Verträgen, bei denen der Unternehmer die Waren an den Verbraucher versendet, geht das Risiko für einen Verlust oder eine Beschädigung der Waren auf den Verbraucher über, wenn er oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
Unbeschadet der Rechte des Verbrauchers gegenüber dem Beförderer geht das Risiko mit der Übergabe an den Beförderer jedoch auf den Verbraucher über, wenn der Beförderer vom Verbraucher mit der Beförderung der Waren beauftragt wurde und diese Option nicht vom Unternehmer angeboten wurde.
Bei Kauf- und Dienstleistungsverträgen und Verträgen über die Lieferung von Wasser, Gas, Strom, Fernwärme oder digitalen Inhalten
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Entgelte für die Verwendung bestimmter Zahlungsmittel
Den Unternehmern ist es verboten von Verbrauchern für die Nutzung von Zahlungsmitteln Entgelte zu verlangen, die über die Kosten hinausgehen, die dem Unternehmer für die Nutzung solcher Zahlungsmittel entstehen.
Das Finanzinstitut, welches die Zahlungskarte ausgegeben hat, akkreditiert dem Verbraucher die Entgelte im Falle von einer Belastung, die über den vereinbarten Kaufpreis hinausgeht oder im Falle von betrügerischem Missbrauch der eigenen Zahlungskarte seitens des Unternehmers oder eines Drittens. Das Institut, welches die Zahlungskarte ausgegeben hat, hat das Recht die Geldsumme, die dem Verbraucher akkreditiert wird, dem Unternehmer anzulasten. -
Telefonische Kommunikation
Der Verbraucher ist nicht verpflichtet ist, bei einer telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Unternehmer mehr als den Grundtarif zu zahlen, wenn der Unternehmer eine Telefonleitung eingerichtet hat, um mit ihm im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Das Recht von Anbietern von Telekommunikationsdiensten, Entgelte für solche Anrufe zu berechnen, bleibt unberührt. -
Zusätzliche Zahlungen
Bevor der Verbraucher durch den Vertrag oder das Angebot gebunden ist, hat der Unternehmer die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers zu jeder Extrazahlung einzuholen, die über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistungspflicht des Unternehmers hinausgeht. Hat der Unternehmer vom Verbraucher keine ausdrückliche Zustimmung eingeholt, sondern sie dadurch herbeigeführt, dass er Voreinstellungen verwendet hat, die vom Verbraucher abgelehnt werden müssen, wenn er die zusätzliche Zahlung vermeiden will, so hat der Verbraucher Anspruch auf Erstattung dieser Zahlung.
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