Gewährleistung für Mängel
Für die Verträge, die zwischen Freiberuflern oder zwischen Privatpersonen abgeschlossen werden, gilt die Gewährleistung für Mängel der verkauften Sache, die im Zivilgesetzbuch geregelt ist.
Gewährleistung für Mängel der verkauften Sache - Zivilgesetzbuch
Für Kaufverträge, die zwischen Freiberuflern und Verbrauchern abgeschlossen werden, werden bestimmte Aspekte der Garantien für Verbrauchsgüter vom Verbraucherschutzgesetzbuch geregelt. Soweit das Verbraucherschutzgesetzbuch nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften des Zivilgesetzbuchs über Kaufverträge anzuwenden.
Die gesetzliche Haftung für die Vertragsmäßigkeit von Verbrauchsgütern
Die vertragliche Garantie für Verbrauchsgüter
Rechtsvorschriften
Zivilgesetzbuch Art. 1476, 1490 - 1497, 1512
GvD vom 6. September 2005, Nr. 206 Art. 128-135
Einsichtnahme in die Rechtsvorschriften: www.normattiva.it
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