Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Die gesetzliche Haftung für die Vertragsmäßigkeit

Verbraucherschutzgesetzbuch

Die gesetzliche Haftung ist eine obligatorische Haftung, die vom Verbraucherschutzgesetzbuch geregelt wird.

Die gesetzliche Haftung wird den Verbrauchern gewährt und zwar den natürlichen Personen, die ein Produkt kaufen, welches nicht für die berufliche, unternehmerische Handels – oder Handwerkstätigkeit benutzt wird. Die Haftung schützt den Verbraucher im Falle eines mangelhaften Produktes oder eines Produktes, das nicht für den Zweck geeignet ist, für den es gewöhnlich gebraucht wird oder das nicht mit der vom Verkäufer gegebenen Beschreibung übereinstimmt. Der Verkäufer ist nämlich verpflichtet, dem Verbraucher Güter zu liefern, die dem Kaufvertrag gemäß sind.

Wann ist ein Produkt vertragsgemäß?

Das Konzept der Vertragsmäßigkeit bezieht sich auf die materiellen Eigenschaften des Gutes. Unter dieses Konzept fallen nicht die Rechtsmängel der verkauften Sache (z.B. wenn das Gut einer dritten Person gehört).
Das Verbraucherschutzgesetzbuch bestimmt die Elemente, die bestehen müssen damit Güter vertragsgemäß sind:

  1. Eignung für die Zwecke, für die Güter der gleichen Art gewöhnlich gebraucht werden
    Das Verbrauchsgut muss alle strukturellen Merkmale besitzen, damit es normal angewendet werden kann. Das Gut ist also geeignet, wenn es die gewöhnliche Mindestleistung für die Güter der gleichen Art erreicht.
  2. Übereinstimmung mit der vom Verkäufer gegebenen Beschreibung oder mit dem vom Verkäufer vorgelegtem Muster 
    Unter Beschreibung versteht man die Informationen, die der Verkäufer während der Vertragsverhandlung geliefert hat, oder die in dazu bestimmten Beschreibungen oder in Aufklärungsbroschüren enthalten sind.
    Beispiel: Wenn vor dem Vertragsabschluss vom Verkäufer ein Muster vorgelegt wird, muss davon ausgegangen werden, dass die Parteien vereinbart haben, dass das Verbrauchsgut Gegenstand des Vertrages dieselben Merkmale des Musters besitzen muss.
  3. Aufweisung von Qualität und Leistungen, die bei Gütern der gleichen Art üblich sind und die der Verbraucher vernünftigerweise erwarten kann bezüglich der Beschaffenheit des Gutes oder der öffentlichen Äußerungen des Herstellers oder des Verkäufers 
    Man bezieht sich auf die Produkteigenschaften, welche ein Gut dieser Art gewöhnlich besitzen muss und welche das Qualitäts- und Leistungsniveau des Gutes festlegen.
    Beispiel: Ein Fahrzeug, welches sofort nach der Lieferung Funktionsstörungen aufweist, derentwegen mehrere Reparaturen notwendig sind, besitzt nicht die Qualität und die Leistungen, die bei Gütern der gleichen Art üblich sind sondern das Qualitäts- und Leistungsniveau liegt unter dem Durchschnitt.
  4. Eignung für einen bestimmten vom Verbraucher angestrebten Zweck 
    In diesem Fall beabsichtigt der Verbraucher das Gut für einen besonderen Zweck zu verwenden, für den das Gut gewöhnlich nicht bestimmt ist. Damit aber die besondere Anwendung vertragsmäßig sein kann, muss der Verbraucher dem Verkäufer bei Vertragsschluss den bestimmten Zweck zur Kenntnis bringen und der Verkäufer muss zumindest durch entsprechendes Verhalten dem bestimmten Zweck zustimmen.
    Beispiel: Der Verbraucher tretet in ein Geschäft ein, sieht ein ausgestelltes Gut und erklärt dem Verkäufer, dass er das Gut für einen verschiedenen Zweck anwenden möchte, als den für welchen das Gut bestimmt ist. Der Verkäufer sucht ein vom Verbraucher angegebenes Gut aus, verpackt es und übergibt es dem Verbraucher (stillschweigende Zustimmungserklärung des Verkäufers).

Unter das Vertragswidrigkeit-Konzept fällt auch der Fall einer unsachgemäßen Installation eines Verbrauchgutes (oder Montage oder Durchführung) wenn die Installation Bestandteil des Kaufvertrages ist und diese vom Verkäufer oder unter dessen Verantwortung vorgenommen wird. Das Gleiche gilt, wenn das Gut vom Verbraucher installiert (oder montiert oder durchgeführt) wird und die unsachgemäße Installation (oder Montage oder Durchführung) auf einen Mangel in der Installations- oder Montage- oder Durchführungsanleitung zurückzuführen ist.

Auf welche Verträge wird die gesetzliche Haftung angewandt?

  • Kaufverträge für bewegliche Verbrauchsgüter 
  • Tauschverträge 
  • Bezugsverträge (z.B. für regelmäßige Lieferung von Aktualisierungsbändern)
  • Unternehmerwerkverträge (z.B. für die Erstellung der Webseite eines Unternehmens)
  • einfache Werkverträge (z.B. für die Erstellung eines Anzuges seitens eines Schneiders) 
  • Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender Verbrauchsgüter.

Die gesetzliche Haftung ist auch auf den Verkauf von Gütern, die im Angebot sind und auf den Verkauf von gebrauchten Gütern anzuwenden. Für die gebrauchten Güter muss die Gebrauchsdauer berücksichtigt werden und die gesetzliche Haftung ist auf die Fehler beschränkt, die nicht auf den gewöhnlichen Gebrauch der Sache zurückzuführen sind.

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