Denaturierter Alkohol
Für Lebensmittelunternehmen, die Spirituosen herstellen, ist die Direktion Bestimmung der Zoll- und Monopolagentur prot. 131130 / RU vom 30. April 2020 (siehe Anhang oben) sieht vor, dass Unternehmen Ethylalkohol denaturieren und das Produkt unter dem Namen denaturierter Alkohol zum Verkauf anbieten können. Gemäß der Kunst. 3, Absatz 2 der vorgenannten Bestimmung müssen die Umlaufdokumente den Wortlaut "Denaturierter Alkohol als Notfalldesinfektionsmittel COVID 19 - Formel (I, II oder III) des Bestimmungsprotokolls tragen. 131130 vom 30.04.2020 ". Das Endprodukt muss der EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) und der EU 1272/2008 (CLP) entsprechen.
Waren diese Informationen hilfreich?