Chemische Stoffe und Gemische
Alle chemischen Stoffe oder Gemische, die als solche präsentiert werden (z.B. Zitronensäure), unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur (ECHA Europäische Chemikalienagentur) und der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
Die Kennzeichnung muss die vorgesehenen Gefahrenpiktogramme tragen.
Das Inverkehrbringen von gefährlichen Gemischen muss der benannten Stelle gemeldet werden, welche alle Informationen im Falle eines gesundheitlichen Notfalls benötigen.
mit einer Zweckbestimmung präsentiert
Chemische Stoffe und Gemische, die mit einem bestimmten Verwendungszweck, anders als Desinfektionsmittel, in Verkehr gebracht werden (z.B. Lufterfrischer), werden nicht nur durch die Verordnungen über chemische Stoffe Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 geregelt, sondern auch durch die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit, die in Italien im Verbrauchergesetzbuch umgesetzt wurde. (Codice del consumo).