Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Spirituosen

Nach der Verordnung (EU) Nr. 2019/787 werden „Spirituosen“ definiert als Erzeugnisse, die gewonnen werden durch:

  • Destillation vergorener Ausgangsstoffe (Getreide, Obst, Wein usw.);
  • ggf. Zugabe von Aromen oder zugelassenen Zutaten;
  • einen Mindestalkoholgehalt von 15 % vol., der je nach Kategorie variiert (z. B. Wodka ≥ 37,5 %, Whisky ≥ 40 %, Likör ≥ 15 %).

Die Verordnung listet in Anhang I zudem die 44 in der EU zugelassenen Kategorien von Spirituosen – wie Whisky, Rum, Gin, Wodka, Brandy und Liköre – mit sehr detaillierten Kriterien zu Herstellung, Bezeichnung, Aufmachung und Herkunft.

Darüber hinaus legt die Verordnung die Bedingungen fest, unter denen die für jede Kategorie oder geografische Angabe zulässigen rechtlichen Bezeichnungen verwendet werden dürfen, wenn Spirituosen mit anderen Lebensmitteln kombiniert werden.

Die Kommission hat kürzlich Leitlinien zur Kennzeichnung von Spirituosen veröffentlicht, die sämtliche Vorschriften erläutern, welche Lebensmittelunternehmer einhalten müssen, um die Verbraucher korrekt über den Inhalt eines Produkts zu informieren, das als Spirituose eingestuft ist oder eine solche enthält.

Pflichtangaben auf dem Etikett

In der EU verkaufte Spirituosen müssen zum Schutz der Verbraucher bestimmte Pflichtinformationen enthalten:

  • die Bezeichnung der Spirituose, d. h. die im EU-VO 787/2019 festgelegte Kategorie, ggf. unter Berücksichtigung der Bestimmungen zu geografischen Angaben (z. B. „Whisky“, „Rum“);
  • den Alkoholgehalt in % vol.;
  • das Nennvolumen der Verpackung;
  • Name oder Firmenbezeichnung des Verantwortlichen für die Etikettenangaben mit vollständiger Anschrift;
  • Sitz der Produktionsstätte des Herstellers oder, falls abweichend, des Abfüllbetriebs, sofern dieser sich von der Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers unterscheidet;
  • Allergene, falls vorhanden;
  • ggf. die hervorgehobene charakteristische Zutat. Diese ist als „QUID“ definiert und gibt die durchschnittliche Menge derjenigen Zutaten an, die in der Verkehrsbezeichnung aufgeführt sind, durch Bilder, Worte oder grafische Darstellungen hervorgehoben werden, mit der Verkehrsbezeichnung assoziiert sind oder wesentlich zur Charakterisierung eines bestimmten Lebensmittels beitragen. Das QUID wird in Prozent des Gewichts angegeben und muss entweder in der Verkehrsbezeichnung oder in der Zutatenliste neben der betreffenden Zutat aufgeführt werden;
  • Ursprungsort oder Herkunftsangabe, falls das Weglassen geeignet wäre, den Käufer über die Herkunft des Produkts irrezuführen;
  • Losnummer;
  • Hinweis auf den Gehalt an Süßholz für Getränke, die Glycyrrhizinsäure oder deren Ammoniumsalz enthalten;
  • Informationen zur Entsorgung der Verpackung.

Für bestimmte Getränke, wie solche mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U./DOP) oder geschützter geografischer Angabe (g.g.A./IGP), muss das Etikett zudem zusätzliche Vorschriften hinsichtlich der Verwendung des geografischen Namens und traditioneller Herstellungsverfahren einhalten.

Nachfolgend einige Beispiele für lokal registrierte und geschützte Bezeichnungen in der gesamten EU:

  • Südtiroler Obstler / Obstler dell’Alto Adige
  • Südtiroler Zwetschgeler / Zwetschgeler dell’Alto Adige
  • Südtiroler Marille / Marille dell’Alto Adige
  • Südtiroler Gravensteiner / Gravensteiner dell’Alto Adige
  • Südtiroler Williams / Williams dell’Alto Adige
  • Südtiroler Kirsch / Kirsch dell’Alto Adige
  • Südtiroler Grappa / Grappa dell’Alto Adige
  • Südtiroler Golden Delicious / Golden Delicious dell’Alto Adige
  • Südtiroler Enzian / Genziana dell’Alto Adige

Die Vorschriften zu geografischen Angaben im Bereich Spirituosen sind ebenfalls in der Verordnung (EU) 2019/787 sowie in der Verordnung (EU) 2024/1143 und in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/26 der Kommission festgelegt.

Rechtsquellen

  • Verordnung (EU) 2019/787 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen
  • Verordnung (EU) 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
  • Verordnung (EU) 2024/1143 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/26 in Bezug auf Eintragungen, Änderungen, Löschungen, die Durchsetzung des Schutzes, die Kennzeichnung und Mitteilungen im Zusammenhang mit geografischen Angaben
  • D.lgs 15 dicembre 2017 n. 231
  • D.M. n. 360 del 28.09.2022 recante le linee guida per l'etichettatura degli imballaggi
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