Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Sprache

Europa

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, Art. 15

  • (1) […] verpflichtende Informationen über Lebensmittel [sind] in einer für die Verbraucher der Mitgliedstaaten, in denen ein Lebensmittel vermarktet wird, leicht verständlichen Sprache abzufassen.
  • (2) Innerhalb ihres Hoheitsgebiets können die Mitgliedstaaten, in denen ein Lebensmittel vermarktet wird, bestimmen, dass diese Angaben in einer Amtssprache oder mehreren Amtssprachen der Union zu machen sind.
  • (3) Die Absätze 1 und 2 stehen der Abfassung der Angaben in mehreren Sprachen nicht entgegen.

Italien

Bis 9. Mai 2018

Innerhalb des Mitgliedstaates Italien gilt einzig die italienische Sprache als offizielle Amtssprache. Informationen in Arabisch, Deutsch, Französisch oder anderen Sprachen gelten als freiwillige zusätzliche Angaben.

  • Gesetzesdekret Nr. 109 Umsetzung der Richtlinien 89/395/EWG und 89/396/EWG über die Etikettierung, Aufmachung und Werbung von Lebensmitteln.

Ab 9. Mai 2018

Ab den Wirksamwerden des „D.lgs Nr. 231 vom 15. Dezember 2017“ gelten nachfolgende Sprachvorgaben.

  • Artikel 19 - Verkauf von unverpackten Erzeugnissen
    […] 10. Die Angaben dieses Artikels müssen in italienischer Sprache erfolgen und deutlich sichtbar und lesbar sein.
  • Artikel 18 - Automatische Ausgabegeräte
    […] 2. Die in Absatz 1 genannten Angaben müssen in italienischer Sprache abgefasst und deutlich sichtbar und lesbar sein.

Das Autonomiestatut und die Sprache der Information

Obwohl im Autonomiestatut die sprachliche Gleichheit verankert ist, gilt dieses Recht nur für die öffentliche Verwaltung und das Gericht. In der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol ist die einzige Amtssprache zur Information der Verbraucher das Italienische.

  • Dekret des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670, zur Billigung des einheitlichen Textes der Verfassungsgesetze über das Sonderstatut des Trentino-Südtirol.
    • Art. 99: Im italienischen Sprachgebiet, das die Staatssprache ist, ist die deutsche Sprache gleichwertig.
  • Dekret des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574 mit Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut der Region Trentino-Sudtirol über die Verwendung der deutschen und ladinischen Sprache in der Kommunikation zwischen Bürgern und der öffentlichen Verwaltung sowie in Gerichtsverfahren.
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