Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Begriffsbestimmungen und Toleranzen

Begriffsbestimmungen

  • Nennfüllmenge (Masse oder Volumen) einer Fertigpackung: der auf der Verpackung angegebene Inhalt, welcher jener Produktmenge entspricht, von der angenommen wird, dass sie in der Fertigpackung enthalten ist;
  • Effektive Füllmenge: jene Menge, ausgedrückt in Masse oder Volumen, welche die Fertigpackung effektiv enthält.
    Anmerkung: für die Produkte, deren Menge in Volumen ausgedrückt ist, wird im Rahmen der Kontrolle der effektiven Füllmenge als Bezugstemperatur 20° C berücksichtigt, unabhängig davon, mit welcher Temperatur die Abfüllung oder die Kontrolle der Fertigpackungen erfolgt sind. Diese Bestimmung wird nicht für die Tiefkühlprodukte angewandt, deren Menge in Volumen ausgedrückt ist.
  • Los: im Rahmen der Kontrolle von Fertigpackungen beim Hersteller versteht man unter Los „die Summe der Fertigpackungen mit derselben Nennfüllmenge, desselben Modells und derselben Herstellung, abgefüllt am selben Ort“ (für die Berechnung der Losgröße wird gewöhnlich die maximale Stundenproduktion der Abfüllanlage herangezogen);
  • zulässige Mindestfüllmenge: dies ist der Wert, welchen man erhält, wenn man von der Nennfüllmenge die entsprechende maximal zulässige Minusabweichung abzieht;
  • fehlerhafte Fertigpackungen: jene einzelnen Fertigpackungen innerhalb eines Loses, deren effektive Füllmenge unter der zulässigen Mindestfüllmenge liegt.

Toleranzen

Die auf den Fertigpackungen angegebene Nennfüllmenge muss der effektiven Füllmenge entsprechen, und zwar im Rahmen der vom Gesetz zulässigen Toleranzgrenzen und auf der Grundlage der folgenden Kriterien:

  • Die Einhaltung der Toleranzgrenzen ist nicht nur auf die einzelnen Fertigpackungen bezogen, sondern auch auf das gesamte Produktionslos.
  • Die effektive Füllmenge der Fertigpackungen darf im Mittel nicht kleiner als die Nennfüllmenge sein; deshalb ist es nicht ausreichend, dass die eventuelle Differenz der einzelnen Fertigpackung innerhalb der erlaubten Toleranzgrenzen liegt. Die Differenzen müssen, in Bezug auf ein bestimmtes Produktionslos, innerhalb einer ausgeglichenen Streuung um die Nennfüllmenge liegen. Mit anderen Worten: gibt es eine Fertigpackung innerhalb eines Loses, welches eine Minusabweichung aufweist, so muss es innerhalb des Loses eine andere Fertigpackung geben, welche eine entsprechende Plusabweichung aufweist, sodass der Mittelwert, berechnet auf alle Fertigpackungen des Loses, nicht unter der Nennfüllmenge liegt.
  • Im Verhältnis zur Größe des Loses darf die Anzahl der fehlerhaften Fertigpackungen nicht die von der Gesetzgebung festgelegten Werte überschreiten (sogenanntes Annahme/Ablehnungs-Kriterium).
  • Keine der fehlerhaften Fertigpackungen darf eine Minusabweichung in Höhe der zweifachen Toleranz aufweisen.
Auszug aus der Richtlinie 76/211/EWG
 
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