Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Maßbehältnisse

Unter Maßbehältnisse versteht man jene Behälter (Flaschen) aus Glas oder aus anderem Material mit gleichen Härte- und Stabilitätseigenschaften, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • luftdichter Verschluss und bestimmt für die Lagerung, den Transport oder die Lieferung von Flüssigkeiten;
  • die Nennfüllmenge liegt zwischen 5 Milliliter und 10 Liter;
  • die metrologische Qualität (Material- und Herstellungseigenschaften) der Maßbehältnisse erlaubt es, den Inhalt bei der Befüllung bis zu einem bestimmten Niveau oder bis zu einem bestimmten Prozentanteil des Randvollvolumens mit ausreichender Genauigkeit zu messen.

Die Maßbehältnisse unterliegen der Genehmigung durch das zuständige Ministerium und müssen eine besondere Kennzeichnung tragen, damit sie leicht als solche erkennbar sind.

       

Die Maßbehältnisse müssen verständlicherweise nur zu den Bedingungen verwendet werden, für welche sie zugelassen beziehungsweise hergestellt worden sind. So darf zum Beispiel eine Flasche mit einer Nennfüllmenge von 75 cl, welche so hergestellt ist, dass das Nennvolumen exakt einer Befüllung bis zu 7 cm vom Flaschenhals (oder Rand) entspricht, nur für dieses Volumen zu den oben genannten Bedingungen verwendet werden.

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