Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Das Widerrufsrecht

1) Was versteht man unter Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht bewilligt den Verbraucher einen bereits geschlossenen Vertrag, innerhalb einer bestimmten Frist, ohne Angaben von Gründen und ohne Strafzahlung aufzuheben.

2) Wann ist es anwendbar?

Das Widerrufsrecht, das in den Artikeln 52 ff. des Verbraucherschutzgesetzbuchs geregelt ist, ist nur für Verträge vorgesehen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen wurden

Im Falle eines Online-Kaufs, der später in einem Geschäft widerrufen wird, kann das Widerrufsrecht nach wie vor ausgeübt werden, da der Widerruf die Abwicklungsphase des Vertrags betrifft und den Charakter eines im Fernabsatz geschlossenen Vertrags nicht verändert.

3) In welchem Zeitraum ist es anwendbar?

Gemäß Artikel 52 des Verbraucherschutzgesetzbuchs kann das Widerrufsrecht im Allgemeinen innerhalb von vierzehn Tagen ausgeübt werden. Bei Verträgen, die im Rahmen von unaufgeforderten Besuchen eines Gewerbetreibenden am Wohnsitz eines Verbrauchers oder im Rahmen von Ausflügen, die von einem Gewerbetreibenden mit dem Ziel oder der Wirkung der Verkaufsförderung oder des Verkaufs von Produkten an Verbraucher organisiert werden, geschlossen werden, beträgt die Widerrufsfrist jedoch dreißig Tage. Die Widerrufsfrist endet nach Ablauf von vierzehn oder dreißig Tagen, je nach Einzelfall:

  • bei Dienstleistungsverträgen ab dem Tag des Vertragsabschlusses,
  • bei Kaufverträgen ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, in den physischen Besitz der Waren gelangt, oder
    1. wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, in den physischen Besitz der letzten Ware gelangt,
    2. bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, in den physischen Besitz der letzten Teilsendung oder des letzten Stücks gelangt,
    3. bei Verträgen zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, in den physischen Besitz der ersten Ware gelangt,
  • bei Verträgen über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem  begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Die Vertragsparteien dürfen ihre vertraglichen Verpflichtungen während der Widerrufsfrist erfüllen. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist es dem Unternehmer jedoch verboten, Wechsel als Gegenleistung anzunehmen, die eine Fälligkeitsfrist von weniger als 15 Tage ab dem Tag des Vertragsabschluss bei Dienstleistungsverträgen oder ab dem physischen Besitz der Waren bei Kaufverträgen, haben.

Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht

Hat der Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehrt, so läuft die Widerrufsfrist 12 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Widerrufsfrist ab.

Hat der Unternehmer dem Verbraucher die genannten Informationen binnen 12 Monaten ab dem Tag, an dem die Widerrufsfrist endet, erteilt, so endet die Widerrufsfrist 14 oder 30 Tage nach dem Tag, an dem der Verbraucher diese Informationen erhalten hat.

4) Ausübung des Widerrufsrechts

Der Verbraucher informiert den Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen. Der Verbraucher kann zu diesem Zweck entweder:

  1. das Muster-Widerrufsformular oder 
  2. eine entsprechende eindeutige Erklärung über seinen Entschluss in beliebiger anderer Form verwenden.

Die genannte Widerrufsfrist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Der Unternehmer kann dem Verbraucher zusätzlich auch die Wahl einräumen, entweder das Muster-Widerrufsformular oder eine entsprechende eindeutige Erklärung in beliebiger anderer Form auf der Webseite des Unternehmers elektronisch auszufüllen und abzuschicken. In diesen Fällen hat der Unternehmer dem Verbraucher unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs zu übermitteln.

Die Beweislast für die Ausübung des Widerrufsrechts nach diesem Artikel obliegt dem Verbraucher.

5) Wirkungen des Widerrufs

Mit der Ausübung des Widerrufsrechts enden die Verpflichtungen der Vertragsparteien:

  •     zur Erfüllung des Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags oder
  •     zum Abschluss des Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrags, sofern der Verbraucher dazu ein Angebot abgegeben hat.

Pflichten des Unternehmers im Widerrufsfall

Der Unternehmer hat alle Zahlungen, die er vom Verbraucher erhalten hat, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem er über den Entschluss des Verbrauchers informiert wird, den Vertrag zu widerrufen.

Der Unternehmer nimmt die Rückzahlung unter Verwendung desselben Zahlungsmittels vor, das vom Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, und vorausgesetzt, für den Verbraucher fallen infolge einer solchen Rückzahlung keine Kosten an.

Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind und diese nicht eingelöst worden sind, müssen sie dem Verbraucher zurückgegeben werden. Jede Vertragsklausel, welche die Rückzahlung zugunsten des Verbrauchers in Folge der Ausübung des Widerrufsrecht einschränkt, ist nichtig.

Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, zusätzliche Kosten zu erstatten, wenn sich der Verbraucher ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene, günstigste Standardlieferung entschieden hat.

Bei Kaufverträgen kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist, es sei denn, der Unternehmer hat angeboten, die Waren selbst abzuholen.

Pflichten des Verbrauchers im Widerrufsfall

Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens nach 14 Tagen ab dem Tag, an dem er dem Unternehmer seinen Entschluss mitgeteilt hat, den Vertrag zu widerrufen, an den Unternehmer oder eine von diesem zur Entgegennahme der Waren ermächtigte Person zurückzusenden oder zu übergeben, es sei denn, der Unternehmer hat angeboten, die Waren selbst abzuholen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet.

Der Verbraucher hat nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen, es sei denn:

  • der Unternehmer hat sich bereit erklärt, diese Kosten zu tragen oder
  • der Unternehmer hat es unterlassen, den Verbraucher darüber zu unterrichten, dass er diese Kosten zu tragen hat.

Im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind, holt der Unternehmer die Waren auf eigene Kosten ab, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie normalerweise nicht per Post zurückgesandt werden können.

Der Verbraucher haftet für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist.

Der Verbraucher haftet in keinem Fall für den Wertverlust der Waren, wenn er vom Unternehmer nicht über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Übt ein Verbraucher das Widerrufsrecht aus, nachdem er erklärt hat, dass die Dienstleistung oder die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme während der Widerrufsfrist beginnen soll, so zahlt er dem Unternehmer einen Betrag, der verhältnismäßig dem entspricht, was bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den Unternehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen geleistet worden ist. Der anteilige Betrag, den der Verbraucher an den Unternehmer zu zahlen hat, wird auf der Grundlage des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises berechnet. Ist der Gesamtpreis überhöht, so wird der anteilige Betrag auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung berechnet.

Der Verbraucher hat nicht aufzukommen für:

  • Dienstleistungen, die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme, die während der Widerrufsfrist ganz oder teilweise erbracht wurden, wenn:
    1) der Unternehmer es unterlassen hat, die Informationen über das Widerrufsrecht bereitzustellen oder
    2) der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, dass die Erbringung der Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll; oder
     
  • die vollständige oder teilweise Bereitstellung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn:
    1) der Verbraucher sich nicht zuvor ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat, dass die Erfüllung des Vertrags vor Ablauf der Frist von 14 Tagen beginnen soll, oder
    2) der Verbraucher nicht zur Kenntnis genommen hat, dass er mit seiner Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert, oder
    3) der Unternehmer es unterlassen hat, eine Bestätigung zur Verfügung zu stellen.

Bestehen für den Verbraucher während der Widerrufsfrist Zahlungsverpflichtungen?

Der Gewerbetreibende kann die Zahlung während der Widerrufsfrist von vierzehn oder dreißig Tagen verlangen, sofern der Verbraucher vor Ausübung des Widerrufsrechts ausdrücklich verlangt hat, die vertragliche Leistung zu erhalten

Gemäß Art. 57 Absatz 3 des Verbraucherschutzgesetzbuchs hat der Verbraucher, wenn er während der Widerrufsfrist einen Antrag auf Inanspruchnahme der Lieferung oder Leistung gestellt hat, dem Unternehmer einen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den Unternehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet hat, erbrachten Leistungen entspricht, und zwar in Bezug auf alle vom Vertrag erfassten Leistungen

Der anteilige Betrag, den der Verbraucher an den Gewerbetreibenden zu zahlen hat, wird auf der Grundlage des im Vertrag vereinbarten Gesamtpreises berechnet. Ist dieser Gesamtpreis überhöht, wird der anteilige Betrag auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistungen berechnet.

    Wirkungen der Ausübung des Widerrufsrechts auf akzessorische Verträge

    Unbeschadet des gesetzesvertretenden Dekretes vom 23. August 2010, Nr. 141 über Verbraucherkreditverträge werden, wenn der Verbraucher sein Recht auf Widerruf eines im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags ausübt, auch alle akzessorischen Verträge automatisch beendet, ohne dass dem Verbraucher dafür Kosten entstehen dürfen.

    Bedingungen für die Nutzung digitaler Inhalte und Dienste im Falle des Widerrufs durch den Verbraucher

    Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so kann der Gewerbetreibende jede weitere Nutzung der digitalen Inhalte oder des digitalen Dienstes durch den Verbraucher verhindern, indem er ihm insbesondere den Zugang zu diesen Inhalten oder sein Benutzerkonto deaktiviert.

    Andere Inhalte als personenbezogene Daten, die vom Verbraucher bereitgestellt oder erstellt wurden, dürfen jedoch nicht verwendet werden, es sei denn, sie sind außerhalb des Kontextes der vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Inhalte oder des digitalen Dienstes nutzlos oder sie beziehen sich nur auf die Tätigkeit des Verbrauchers während der Nutzung der vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Inhalte oder des digitalen Dienstes, oder sie wurden vom Unternehmer mit anderen Daten aggregiert und können nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand aufgeschlüsselt werden, oder sie wurden gemeinsam vom Verbraucher und anderen Personen erstellt, wenn andere Verbraucher sie weiterhin nutzen können

    In jedem Fall müssen diese Inhalte dem Verbraucher auf dessen Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

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