Nährwertdeklaration
Freiwillig getätigte Angaben
Die Nährwertdeklaration ist für lose Lebensmittel nicht erforderlich. Wenn Sie diese Angaben als freiwillige Angaben machen möchten, können sie sich auf folgendes beschränken:
- Energiewert oder
- Energiewert, begleitet von Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz.
Diese Werte können nur je Portion oder je Verbrauchseinheit ausgedrückt werden.
Siehe EU-Verordnung 1169/2011, Art. 30, Absatz 5 (a) und (b) und Art. 33 (3).
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