Örtliche Glücksspiele
Die Mitteilung für Lotterien, Tombole, Glückstöpfen oder Benefizbanken muss bei zwei Körperschaften eingereicht werden:
- Ministero dell'Economia e delle Finanze, Amministrazione Autonoma dei Monopoli di Stato, Ispettorato Compartimentale - Vicolo del Vò, 32 – 38100 Trento
- Bürgermeister der zuständigen Gemeinde
Ergeht von der Monopolverwaltung des Staates binnen 30 Tagen ab Erhalt der Mitteilung keine ausdrückliche Ablehnung, gilt die Unbedenklichkeit (nulla osta) als erteilt.
Mindestens 30 Tage vor Abhaltung der Veranstaltung, aber erst nach Ablauf der 30 Tage ab der Meldung an die Monopolverwaltung des Staates, muss dem zuständigen Gemeindeamt die Meldung vorgelegt werden.
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