Erleiterungen für einzelne Produktgruppen
Für bestimmte Produktgruppen gibt es Erleichterungen:
- Speiseeis, Konditoreiprodukte, Bäckereiwaren, frische Pasta und Gastronomie
Die Zutatenliste mehrere Lebensmittel der Produktfamilie kann auf einem einzigen Einheitsschild, Register oder einem entsprechendem System, auch digital, angezeigt werden. Die Angaben müssen gut sichtbar sein. Je Lebensmittel müssen die jeweils verwendete Allergene nachvollziehbar sein. - Zapfhäne
Das Schild muss auf oder neben dem Spender hängen. - Lose bereitgestelltes Wasser, das für den menschlichen Verzehr geeignet ist
Wenn das Wasser behandelt und/oder mit Gas versetzt wurde, ist in der Verkaufsbezeichnung „acqua potabile trattata“ oder „acqua potabile trattata o gassata“ anzuführen. - Vorverpackte Back- und Konditoreiprodukte, die einzeln oder in loser Schüttung verkauft werden
Die verpflichtenden Angaben müssen für den Verbraucher gut sichtbar sein und brauchen nur auf dem Schild angezeigt werden.
Siehe D.lgs Nr. 231 vom 15. Dezember 2017, Art 19, Abs. 3,4,5,6.
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