Vertriebskanal
Bei der Entscheidung, ob ein Produkt als Spielzeug anzusehen ist oder nicht, können die Mitgliedstaaten sich außerdem auf die folgenden indikativen Kriterien stützen:
- Ort des Verkaufs: Spielzeug wird üblicherweise in speziellen Spielzeuggeschäften oder in Spielzeug- oder Kinderabteilungen von Kaufhäusern (physische Geschäfte oder Online Shops) verkauft. Übrigens wird Spielzeug heutzutage auch oft verkauft in Geschäften, die herkömmlicherweise kein Spielzeug verkauften (wie Tankstellen, Andenkenläden, usw.). Der Verkauf von Produkten für erwachsene Sammler erfolgt eher in eigens hierauf spezialisierten Geschäften;
- Zielgruppe der Werbung und der Verpackung: Wenn Verpackung und Werbung so gestaltet sind, dass sie auf Kinder anziehend wirken, so könnte dies darauf hindeuten, dass das betreffende Produkt als Spielzeug anzusehen ist;
- Preis: Der Preis von Spielzeug kann günstiger sein als der von Produkten, die für erwachsene Sammler oder für die Nutzung durch Erwachsene bestimmt sind;
- Größe: Spielzeug könnte eine kleinere Nachahmung von einem Produkt sein, das kein Spielzeug ist;
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(Leitlinie 4 zur Anwendung der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug: Das Problem der Grauzone: Fällt ein bestimmtes Produkt unter die Richtlinie 2009/48/EG oder nicht?)
In der Kontrollpraxis kann dies dazu führen, dass z.B. ein Sprungseil in einem Spielwarengeschäft die CE-Markierung anführen muss, während dies im Sportfachhandel nicht erwartet wird.
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