Hersteller Messgeräte
Reparatur und Ersteichung
Wer ist metrischer Hersteller?
Gemäß einer allgemein anerkannten Definition wird als „metrischer Hersteller“ jene physische oder juristische Person bezeichnet,
- welche sich die Verantwortung der Konformität des Messgerätes mit den von der spezifischen Gesetzgebung festgelegten Voraussetzungen übernimmt
- welche alle Maßnahmen angewandt hat, um jene Verantwortung zu übernehmen
Demnach erfolgt die Übernahme von Verantwortung, indem jemand:
- ein technisches Projekt eines Messgerätes realisiert oder dasselbe unter dem eigenen Namen anfertigen lässt
- ein Messgerät herstellt oder unter dem eigenen Namen herstellen lässt
-
ein Messgerät unter dem eigenen Namen auf dem Markt setzt
- ein Messgerät repariert (wenn es notwendig ist, ein Eichsiegel zu entfernen)
Wichtig:
- Der metrische Hersteller wird von Amtswegen in das Verzeichnis der Benutzer von Messgeräten eingetragen.
- Er muss außerdem in Besitz der für seine Tätigkeit notwendigen Messgeräten sein, wie zum Beispiel Eichgewichte und Waagen der geeigneten Genauigkeitsklasse, Eichkolben und so weiter ( Artikel 2 der Verordnung über die Herstellung von Messgeräten, genehmigt mit Königlichem Dekret 226/1909 und dieselben der periodischen Eichung vorlegen.
Verfahren, um den Status "metrischer Hersteller" zu erlangen
Jeder Hersteller von Messgeräten, der beabsichtigt, seine Geräte auf den Markt zu bringen, muss sich an die nachfolgend beschriebenen Verfahrensschritte halten:
-
schriftliche Erklärung an den Regierungskommissär und an das Eichamt der Handelskammer Bozen,
Messgeräte herstellen/importieren/reparieren zu wollen (Königliches Dekret 226/1902) -
Anfrage um Bauartzulassung des Messgerätes bei einer benannten Stelle
(in Italien ist das Ministerium für gewerbliche Tätigkeiten dafür zuständig),
und zwar über das Eichamt der Handelskammer Bozen, für -
Anfrage um Bauartzulassung des Messgerätes bei einer Konformitätsbewertungsstelle
Wahlweise kann sich der Hersteller dann an folgende Verfahren halten:
- Anfrage an das Eichamt der Handelskammer Bozen zur Erteilung
- Anfrage an eine Konformitätsbewertungsstelle zur Erteilung
- des Qualitätsmanagementsystems der Produktion (EG - nichtselbsttätige Waagen und MID Messgeräte)
- Durchführung (falls laut 1. vorhergehendem Punkt dazu ermächtigt) oder Antrag an das Eichamt der Handelskammer um Durchführung
- Durchführung (falls laut 2. vorhergehendem Punkt dazu ermächtigt) oder Antrag an eine Konformitätsbewertungsstelle um Durchführung
- der Ersteichung vonseiten der Europäischen Gemeinschaft des einzelnen Messgerätes
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