Eichstellen - Technische Zentren
Folgende Rechtssubjekte sind befähigt, periodische Eichungen durchzuführen:
- Messgeräte im Allgemeinen:
- Eichstellen (Art. 10 des Dekretes des Ministers 93/2017)
- Eichstellen (Art. 10 des Dekretes des Ministers 93/2017)
- Fahrtenschreiber: analoge und digitale EG-Kontrollgeräte
- autorisierte Werkstätten - analoge Fahrtenschreiber (Art. 6 des Dekretes des Ministers 24.5.1979)
- technische Zentren - digitale / intelligente Fahrtenschreiber (Art. 7 des Dekretes des Ministers 10.8.2007)
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