Handelskammer Bozen

Die Handelskammer Bozen wird auf EU-Ebene Rekurs gegen das sektorale Fahrverbot in Tirol einlegen

Data: 
Dienstag, 07. Juni 2016
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Nach der Veröffentlichung der Verordnung des Tiroler Landeshauptmanns zum sektoralen Fahrverbot am 18. Mai prüft die Handelskammer Bozen nun rechtliche Schritte. „Das von der Tiroler Landesregierung beschlossene sektorale Fahrverbot ist wettbewerbsverzerrend und schadet besonders der Südtiroler Wirtschaft. Gegen diese Einschränkung des freien Warenverkehrs werden wir auf EU-Ebene Rekurs einlegen“, so Handelskammerpräsident Michl Ebner.

Ab 1. November 2016 tritt nach 2003 und 2008 nun zum dritten Mal das sektorale Transitfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen auf der Inntalautobahn A12 in Kraft.
Bereits 2011 wurde das damals seit mittlerweile drei Jahren vorherrschende sektorale Fahrverbot vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben. Das Urteil wurde damit begründet, dass das sektorale Fahrverbot auf der A12 zu einer Beeinträchtigung des Warenverkehrs zwischen dem nördlichen Europa und Norditalien führt und dass dieses dieselbe Wirkung hat wie eine mengenmäßige Beschränkung und somit den freien Warenverkehr in der EU behindert.
„Aufgrund dieser Rechtslage erwarten wir, dass unser Rekurs gegen das sektorale Fahrverbot gute Chancen auf Erfolg hat“, ist Ebner überzeugt.
Außerdem führt die Verordnung zum sektoralen Fahrverbot zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, vor allem weil zwischen Ziel- und Quellverkehr sowie Durchzugsverkehr auch in Bezug auf die zugelassenen Euroklassen unterschieden wird. Zusätzlich gilt das Fahrverbot nur für Lkws, die mit bestimmten Gütern beladen sind, wie zum Beispiel Abfälle, Steine, Fliesen oder Stahl. Die Beeinträchtigung der Umwelt hängt aber nicht von den transportierten Gütern, sondern von den Fahrzeugen ab.
Hinsichtlich der Messung der Schadstoffe regt die Handelskammer an, die Messstellen auf der gesamten Strecke von Kufstein bis Ala zu vereinheitlichen und mit Umfeldmessungen zu ergänzen, damit effektiv vergleichbare Werte vorliegen. Was die Maßnahme des sektoralen Fahrverbots und der damit verbundenen Verbesserung der Luftgüte anbelangt, lässt sich wissenschaftlich nachweisen, dass eine Flottenerneuerung wesentlich stärker zur Verbesserung der Luftgüte beiträgt.

Weitere Informationen erteilt die Handelskammer Bozen, Ansprechpartner Alfred Aberer, Tel. 0471 945 612, E-Mail: alfred.aberer@handelskammer.bz.it.