Medio credito centrale
Mit Gesetz Nr. 662/96 (Art. 2, Absatz 100 Buchstabe a) wurde der Garantiefonds für KMU errichtet. Mit diesem Fonds soll den Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zu Finanzierungen durch die Gewährung öffentlicher Sicherheiten, welche die Sicherheiten der Unternehmen ergänzen oder sogar ersetzen, erleichtert werden.
Anspruch haben KMUs, die im Handelsregister eingetragen sind, sowie Gewerbetreibende, die in Berufskammern eingetragen sind oder Berufsverbänden angehören.
Die Sicherheit wird für 80 % der Finanzierung gewährt; dabei werden alle Arten von kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungen für die Gewährung von Liquidität oder für Investitionen abgesichert. Der Fonds gewährleistet jedem Unternehmen oder Gewerbetreibenden bis zu 2,5 Millionen Euro; dieser Höchstbetrag kann für eine oder mehrere Finanzierungen bis zur Erreichung der festgelegten Höchstgrenze beansprucht werden.
Der zentrale Garantiefonds sieht auch Sondersektionen vor. Dazu gehören:
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