Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Innovative Start-up und KMU

Wir machen darauf aufmerksam, dass der Betreuungsdienst für die EDV-gestützte Gründung und die Satzungsänderungen innovativer Startups aufgrund des Urteils des Staatsrats Nr. 2643 vom 29. März 2021 aufgehoben wurde.

Ein innovatives Start-up-Unternehmen ist eine Kapitalgesellschaft, die auch in Form einer Genossenschaft gegründet wird und alle folgenden Merkmale aufweist:

  • gegründet ist und die Unternehmenstätigkeit seit nicht mehr als sechzig Monaten ausübt;
  • in Italien oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, der dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten ist, ansässig ist, sofern es eine Produktionsstätte oder eine Filiale in Italien unterhält;
  • die Gesamtleistung des Jahres, aufgrund des letzten, innerhalb von sechs Monaten ab dem Ende des Geschäftsjahres genehmigten Jahresabschlusses, nicht mehr als 5 Millionen Euro beträgt (die Voraussetzung ist erforderlich und gilt ab dem zweiten Jahr der Tätigkeit als Eigenbescheinigung);
  • keine Gewinne ausschüttet oder ausgeschüttet hat;
  • als Gesellschaftszweck ausschließlich oder vorwiegend die Entwicklung, die Herstellung und die Vermarktung von innovativen Produkten oder Dienstleistungen von hohem technologischen Gehalt verfolgt;
  • nicht infolge einer Gesellschaftsverschmelzung bzw. -spaltung oder der Abtretung eines Betriebes oder eines Betriebszweigs gegründet worden ist;

und wenigstens eine der folgenden weiteren Voraussetzungen erfüllt:

  • die Ausgaben für Forschung und Entwicklung betragen 15 Prozent oder mehr der Herstellungskosten bzw. der Gesamtleistung des innovativen Start-up Unternehmens, wobei von den beiden Werten der höhere Wert heranzuziehen ist.
  • Einsatz als Beschäftigte oder Mitarbeiter auf welcher Vertragsbasis auch immer, mit einem Anteil von mindestens einem Drittel der gesamten Arbeitskräfte, von Personal im Besitz eines Forschungsdoktorats, oder das an einer italienischen oder ausländischen Universität ein Forschungsdoktorat absolviert, oder das den Universitätsabschluss besitzt und für wenigstens drei Jahre nachweislich eine Forschungstätigkeit bei öffentlichen oder privaten Forschungsinstituten in Italien oder im Ausland ausgeübt hat, oder, mit einem Anteil von mindestens zwei Dritteln der gesamten Arbeitskräfte, von Personal mit einem Masterabschluss
  • Ist Inhaber oder Besitzer oder Lizenznehmer wenigstens eines gewerblichen Schutzrechts einer industriellen, biotechnologischen Erfindung, einer Topografie eines Halbleitererzeugnisses oder einer neuen Pflanzensorte, oder ist Rechteinhaber eines beim öffentlichen Sonderregister für Computerprogramme registrierten Computerprogramms

Für weitere Informationen verweisen wir auf die Internetseite startup.registroimprese.it

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