Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Interaktive Anleitung für Obliegenheiten von Gesellschaften

Dies ist eine online-Anleitung für professionelle Benutzer des Dachverbandes der italienischen Handelskammern (in italienischer Sprache), um Meldungen gemäß Art. 9 des Gesetzesdekrets Nr. 7 vom 31. Januar 2007, umgewandelt mit Abänderungen in das Gesetz Nr. 40 vom 02.04.2007, mittels Vereinheitlichter Meldung an das Handelsregister und die übrigen beteiligten öffentlichen Verwaltungen zu übermitteln.

Die Anleitung beinhaltet keine Informationen für die Meldungen für Einzelfirmen, die Meldungen an das Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten – VWV (REA) und die Hinterlegung der Bilanzen.

Für jede Art von Meldung besteht eine Seite mit folgendem Inhalt:

  • Die gesetzlichen Bestimmungen (die Bedingungen wonach eine Meldung notwendig oder möglich ist)
  • Die beteiligten Behörden, bzw. die Empfänger der Vereinheitlichten Meldung (Handelsregister, Agentur der Einnahmen, …)
  • Die zu verwendenden Formulare und eventuell notwendigen Anlagen
  • Die Form der Dokumente und das zu erstellende Dokumentenformat (notarielle Urkunde, …)
  • Wer sind die Meldepflichtigen, bzw. wer muss von Gesetzes wegen die Meldung machen (Verwalter, Gesellschafter, …)
  • Die eventuelle Frist innerhalb der die Meldepflicht erfüllt sein muss um Sanktionen zu vermeiden (innerhalb 30 Tagen ab …)
  • Die geschuldeten Beträge (Sekretariatsgebühren, Stempelsteuer, …)
Waren diese Informationen hilfreich?
Durchschnitt: 3.6 (16 votes)

Kontakt

Handelsregister

0471 945 633 - 627 call center 0471 945 650 (nur italienischsprachiger Dienst)

Call Center von Infocamere für professionelle Nutzer

Dienstleistung in italienischer Sprache. Die Kosten variieren je nach Tarifplan.

0471 945 650
Öffnungszeiten

MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15