Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Freiverkaufsbescheinigung

Attestato di libera vendita – Free sale certificate

Die Freiverkaufsbescheinigung (attestato di libera vendita) ist ein Dokument, welches einige Staaten verlangen um sicherzustellen, dass bestimmte importierte Waren im Herkunftsland und im Ausland frei verkäuflich sind und daher den nationalen Bestimmungen des Herkunftslandes entsprechen.

Die Bescheinigung der Handelskammer stellt keine Ermächtigung zur Vermarktung dar, sondern basiert auf der Erklärung des Unternehmens, sowie Handels- und Verkaufsunterlagen des letzten Trimesters, dass die gegenständlichen dort zu importierenden Produkte der nationalen Gesetzgebung und den EU-Bestimmungen entsprechen und unter Beachtung der geltenden Vorschriften vermarktet werden.

Zertifikate des Gesundheitsministeriums

NB: Die Freiverkaufsbescheinigungen der Handelskammer ersetzen keinesfalls Zertifikate des Gesundheitsministeriums für bestimmte Warenkategorien, wie z.B.:

  • medizinische Geräte und medizinisch-chirurgische Hilfsmittel
  • kosmetische Produkte
  • Biozide (Desinfektionsmittel, Schutzmittel und sonstige Biozide)
  • Nahrungsergänzungsmittel, bereicherte Lebensmittel, Milchnahrung, glutenfreie Speisen, Babymilch, besondere Nahrungsmittel
  • Medikamente (Zertifizierung von pharmazeutischen Produkten)
  • Produkte und Tiere, die sanitären Zeugnissen zur Ausfuhr unterliegen
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Kontakt

Dokumente für den Außenhandel

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