Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Beantragung eines Sichtvermerks

Voraussetzungen zur Beantragung eines Sichtvermerks

Verpflichtende telematische Beantragung

Die telematische Beantragung kann über die beiden von Infocamere, der Konsortialgesellschaft der italienischen Handelskammern, betriebenen Portale erfolgen.

Wir empfehlen die Nutzung des neuen zweisprachigen Portals Dokumente für den Außenhandel (Vorstellung des Portals mittels Webinar)

Wir bitten Sie "Sichtvermerke - Legalisierungen - Ursprungszeugnis-Kopien" zu wählen und das mit Sichtvermerk zu versehende Dokument im Abschnitt "Anlagen" (Richiesta certificazioni) beizufügen.

Das mit Sichtvermerk zu versehende Dokument muss digital signiert sein, entweder im PAdES-Format (sichtbar im PDF: -signed.pdf) oder im CAdES-Format (unsichtbar im PDF: Busta crittografica: .p7m)

Themenbezogene Fragen und Antworten (FAQ) finden Sie im Self-Care-Portal (externe Seite - nur in italienischer Sprache verfügbar)

Um technische Unterstützung zu erhalten (Login, Benutzerkonto, Signatur, ...) steht Ihnen das Formular des Self-Care-Portals zur Verfügung (externe Seite - nur in italienischer Sprache verfügbar)

 

Das Portal Cert'o bleibt vorerst aktiv, wird allerdings auf jeden Fall außer Betrieb genommen.

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Kontakt

Dokumente für den Außenhandel

0471 945 653
Öffnungszeiten

MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
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